Baugebiet Am Hölder Die Alt-Anwohner müssen zahlen

RÖTTGEN · Unliebsame Überraschung für so manche Alt-Anwohner in Röttgen. Weil die Stadt Bonn im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Wohngebietes "Am Hölder" auch die Straßen Kurfürstenplatz und Auf dem Kirchweg ausbaut, müssen die dort schon wohnenden Bürger das mitfinanzieren.

 Die Anwohner der Straße Kurfürstenplatz bezweifeln, dass der Ausbau der Straße erforderlich ist.

Die Anwohner der Straße Kurfürstenplatz bezweifeln, dass der Ausbau der Straße erforderlich ist.

Foto: Max Malsch

Die Empörung war vor allem bei den Anliegern des Kurfürstenplatzes groß, als die Stadt jetzt zu zwei Bürgerversammlungen eingeladen hatte, um den Ausbau zu erklären. Denn diese Bürger sollen pro Quadratmeter ihres Grundstücks geschätzte 34 bis 37 Euro (eingeschossige Bebauung) bzw. 44 bis 48 Euro (Zweigeschossig) bezahlen. Und das kann im Einzelfall sehr teuer werden. Bei den Anliegern des Kirchweges ist es mit 13 bis 15 Euro bzw. 17 bis 19 Euro deutlich weniger.

Die Anlieger des Kurfürstenplatzes fragten vor allem, ob der Ausbau ihrer Straße überhaupt erforderlich sei, weil es sich um eine historische Straße handele. Doch die Vertreter der Stadt gaben zurück: Die Anwohner hätten bisher noch nie Erschließungskosten gezahlt, weil es sich bisher um eine "unfertige Straße" gehandelt habe.

"Wir müssen die Erschließung komplett haben, um sie abrechnen zu können", sagte Franz Büchel vom Bauordnungsamt. Und die Gemeinde sei verpflichtet, ihren Beitragsanspruch bei den Hauseigentümern geltend zu machen. Trotzdem fragten viele von ihnen, warum der alte und der neue Teil der Straße gleichberechtigt behandelt würden. "Wir wollen uns nicht um die Erschließungskosten drücken", sagte ein Bürger. "Aber zu den heutigen Preisen ist das viel teurer als damals." Einige brachten sogar vor, dass sie bei Einzug nichts davon wussten, dass die Erschließungsbeiträge noch fällig würden.

Die Stadt gab zu bedenken, dass es sich rechtlich um eine einzige abrechenbare Anlage handele, in die alle Kosten einfließen müssten. Eine Unterscheidung in einen alten Teil der Straße, der bereits fertiggestellt sei, und einen neuen, noch auszubauenden Teil, dürfe nicht stattfinden. Die Beiträge werden innerhalb eines Monats nach Fertigstellung des Straßenausbaus fällig. Eine Ratenzahlung sei allerdings möglich, so die städtischen Vertreter.

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