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Bebauung am Frankenbad
Politiker erteilen dem Vorhaben eines Investors eine Absage
Von Rolf Kleinfeld
Nordstadt. Der Protest gegen die geplante Bebauung des Innenblocks Am Frankenbad, hinter dem neuen Penny-Markt, war erfolgreich: Die Bezirksvertretung Bonn beerdigte am Dienstagabend ohne weitere Diskussion das umstrittene Vorhaben eines Bornheimer Investors, indem sie die Offenlage des Bebauungsplans mit den Stimmen von CDU, FDP, Grünen und Bürger Bund ablehnte. Lediglich drei SPD-Politiker hatten zum Schluss noch für das Projekt votiert.
Für die Bürgerinitiative, die gegen eine weitere Verdichtung in der Nordstadt gekämpft hatte, ist das ein großer Erfolg, sagte Thomas Espey, der von einem tollen Jahresabschluss sprach. Die Nachbarn dort hatten argumentiert, dass eine weitere Verdichtung in der Altstadt nicht zumutbar sei und darauf gepocht, dass die im Bebauungsplan festgesetzten 40 Prozent Grünfläche in dem Innenblock erhalten bleiben.
Dafür hatte die Initiative mehr als 300 Unterschriften gesammelt und der Stadt übergeben, außerdem auf einer Bürgerversammlung ihren Protest formuliert. Gleichwohl hatte die Verwaltung versucht, das viergeschossige Wohnhaus auf den Weg zu bringen.
Während sich Grüne, FDP und Bürger Bund schon länger gegen das umstrittene Bauprojekt ausgesprochen hatten, war es offenbar erst in den letzten Tagen so weit, dass sich auch die CDU als entscheidende Größe zu diesem Schritt entschließen konnte. Damit war die Mehrheit gesichert.
Bittere Mienen dagegen bei Vertretern des Vereins Granatapfel, die bei der Entscheidung auf der Tribüne saßen und nun ihre Felle davonschwimmen sehen. Denn dieser Verein sollte das altersübergreifende Wohnen an dieser Stelle ermöglichen und mit seinen Mitgliedern dort einziehen. Die Kritiker hatten dahinter allerdings Kalkül vermutet, um das Bauprojekt besser durchsetzen zu können.
Im Zuge des Verfahrens hatte sich die Bürgerinitiative auch an die Bezirksregierung gewandt und Punkte aufgelistet, die in ihren Augen schon beim Bau des Penny-Marktes nicht rechtens gewesen seien. Dabei sei es um großzügige Befreiungen vom örtlichen Baurecht gegangen, die man für rechtswidrig halte. Außerdem habe der Markt mit seiner "bunkerähnlichen Fassade" nicht genehmigt werden dürfen, weil er wegen der Quadratmeterzahl als großflächiger Einzelhandel zu werten sei. Außerdem rügte die Initiative Mankos und Merkwürdigkeiten im Verfahrensablauf.
Artikel vom 06.12.2012
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