Gut Ostler Für den Hofladen fehlen weiterhin die Bauanträge

LESSENICH/MESSDORF · Der Betreiber von Gut Ostler erhält erst einmal keine Genehmigung für seine Nutzungen. Das Gut Ostler hat seit der Schließung des Hofladens (der GA berichtete) einige Anhänger auf seiner Seite, doch es gab auch Beschwerden von Anwohnern.

In der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Bonn wurde nun ein Bürgerantrag behandelt, der verlangt, dass die Restriktionen gegen den "Bildungs- und Erlebnishof" aufgehoben werden sollen. Dabei handelt es sich neben der Ladenschließung um das Verbot öffentlicher Veranstaltungen.

"Das Projekt Lernort Bauernhof des Gutes Ostler mit seinen mannigfachen Aktivitäten und Veranstaltungen lief anstandslos und mit wachsendem Erfolg seit weit über zehn Jahren", argumentiert der Antragsteller. Es sei in seinen Augen ein Verstoß gegen die guten Sitten, nach so langer Zeit von den Gutsbetreibern die Einleitung eines ordentlichen Genehmigungsverfahrens zu verlangen.

Es könne von einem Gewohnheitsrecht gesprochen werden. Die Verwaltung sieht das in ihrer Stellungnahme ganz anders: "Wie Ende letzten Jahres festgestellt wurde, ist die im Hof liegende Verkaufsstätte baurechtlich nie genehmigt worden." Das gelte auch für die Veranstaltungen, die über eine rein landwirtschaftlich-pädagogische Nutzung hinaus stattgefunden hätten. Diese Meinung vertrat in der Sitzung auch Dieter Behrenbruch (CDU). Laut Stadt wurde der Hofbetreiber mehrfach gebeten, entsprechende Bauanträge einzureichen, so dass die Genehmigungsfähigkeit geprüft werden könnte.

"Trotz wiederholten Bittens ist der Betreiber dem nicht nachgekommen, so dass die Nutzung des Hofladens untersagt werden musste", heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung, die hinsichtlich der Nutzungen immer Gesprächsbereitschaft signalisiert habe. Doch am Ende seien keine Anträge gestellt worden, damit alles aus der Illegalität herauskomme. Die Politiker schlugen sich auf die Seite der Stadt, die dem Betreiber weiterhin Gelegenheit gibt, Bauanträge einzureichen.

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