WCCB: Stadt soll Verteidiger zahlen

BONN · Rat steht vor Dringlichkeitsentscheidung zur Kostenübernahme für Hübner und Zwiebler

Der Rat der Stadt Bonn soll am Donnerstag in nichtöffentlicher Sitzung in einer Dringlichkeitsentscheidung der Übernahme der bisher entstandenen Kosten für die Verteidigung der wegen Untreue und Betruges vor Gericht stehenden früheren städtischen WCCB-Beauftragten Arno Hübner und Eva-Maria Zwiebler zustimmen. Das geht aus einer Beschlussvorlage hervor, die am 12. Juni im Ratsbüro einging und dem GA vorliegt. Die Kosten werden dort mit 842 225,49 Euro beziffert: 488 387,28 für Hübner und 353 838,21 Euro für Zwiebler. Grund für die Dringlichkeit sei die Frist, die die Bonner Wirtschaftsstrafkammer für eine Zustimmung zur vorgeschlagenen Einstellung des Verfahrens gegen Hübner und Zwiebler nach Paragraf 153a gegen Geldauflage bis zum 16. Juni gesetzt habe.

Wie berichtet, hatte das Gericht am 9. Juni bei Angeklagten und Staatsanwaltschaft diese vorzeitige Erledigung des Umfangsverfahrens angeregt. Wie es in der Ratsvorlage weiter heißt, sei eine Zustimmung Hübners und Zwieblers zu einer Einstellung auch maßgeblich abhängig von der städtischen Zusage.

Die bisher entstandenen Kosten für die Verteidigung wurden getreu den gesetzlichen Regelungen des Landes NRW als Vorschuss gewährt. Doch während es im Fall der früheren Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann keinen rechtlichen Zweifel daran gab, dass sie den Verteidigervorschuss nicht zurückzahlen muss, weil das Verfahren gegen sie im Ermittlungsstadium mangels dringenden Tatverdachts eingestellt wurde, ist die Rechtslage in diesem Fall nicht so eindeutig: Bei einer Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld kann die Kommune die Kosten übernehmen, muss es aber nicht. Ob Hübner und Zwiebler sich am morgigen Prozesstag schon festlegen, scheint fraglich.

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