40 Wohnungen in Graurheindorf Mietpreiserhöhung - Preis läge dann deutlich über dem Mietspiegel

GRAURHEINDORF · Für rund 40 Wohnungen an der Herseler Straße und am Bonner Berg will die Rheinhaus Wohnbau GmbH im neuen Jahr die Mietpreise erhöhen. Für Mirco Theiner vom Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr ist das ein klarer Fall von überzogenen Forderungen: "Die neuen Preise liegen deutlich über denen des qualifizierten Mietspiegels, für die Anhebung nennt der Vermieter keine ordentliche Begründung."

Einer der Mieter ist der Rentner Waldemar Dupper. Er hatte sich an den Mieterbund gewandt, nachdem Ende Oktober die Mieterhöhung per Brief kam. Laut des Mietspiegels, den die Stadt Bonn mit den Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereinen Bonn/ Rhein-Sieg und Bad Godesberg sowie dem Mieterbund 2011 herausgegeben hat, müsste Dupper pro Quadratmeter 7,77 Euro Kaltmiete zahlen.

Die letzte Erhöhung ist schon einige Jahre her, seit 1995 wohnt er in der Herseler Straße, aktuell für 7,29 Euro. Die Rheinhaus Wohnbau fordert ab 2014 aber 8,59 Euro. Bei rund 50 Quadratmetern Wohnraum bedeutet das für Waldemar Dupper, dass er monatlich etwa 70 Euro mehr bezahlen muss. Sollte die Grundsicherung, und somit der Staat, das nicht auffangen, muss er ausziehen. "Letztendlich bedroht die Erhöhung meine Existenz", sagt er.

"Wir haben mit steigenden Kosten zu kämpfen", sagt Timo Rink, kaufmännischer Leiter bei Rheinhaus. In den vergangenen Jahren habe man einiges in den Gebäuden saniert, Heizungen, Balkone, Wärmedämmung und Fenster seien erneuert worden. Deshalb hält er die neuen Mietpreise für gerechtfertigt. Man habe die knapp 170 Wohnungen neben sogenannte "Vergleichswohnungen" gestellt.

"Diese halten wir für vergleichbar, weil sie alle dem gleichen Baujahr 1962/63 und somit auch der technischen Ausstattung entsprechen", heißt es in dem Schreiben, das für Transparenz bei der Berechnung sorgen sollte. "Wir haben uns in Bezug auf das Mieterhöhungsverlangen keine Nachlässigkeiten vorwerfen zu lassen", so Rink.

Das sieht der Mieterbund anders. "Nur weil andere Wohnungen teurer sind, ist das noch lange keine Grund, auch die eigenen Mieten anzuheben", sagt Theiner. Lediglich wenn es eine detaillierte Begründung gebe, könne man als Vermieter vom qualifizierten Mietspiegel abweichen und eine "ortsübliche Vergleichsmiete" als Richtwert heranziehen.

Zudem dürfe die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent erhöht werden. Träfen diese Kriterien nicht zu, müsse man auch nicht zustimmen. Qualifiziert ist ein Mietspiegel dann, wenn er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Kommune oder den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden ist.

Rechtliche Konsequenzen habe Rheinhaus Wohnbau nicht zu befürchten. "Der Mietspiegel ist nicht verpflichtend, auf dem freien Markt kann jeder seine Mieten selbst bestimmen", sagt Isabel Klotz vom Bonner Presseamt. Der Mieter habe natürlich die Möglichkeit, die Anhebung nicht anzuerkennen.

Um über das weitere Vorgehen zu informieren, hat der Mieterbund für Montag, 18. November, um 17.30 Uhr, in das Heinrich-Hertz-Kolleg, Herseler Straße 1, zur Mieterversammlung eingeladen. "Es besteht keine Zeitnot, weil alle Mieter noch bis Silvester die Rechtslage prüfen können", sagt der Vorsitzende Bernhard von Grünberg. Er rät, die Wohnung individuell in den Mietspiegel einzuordnen und höchstens bis zum Mietspiegelwert zuzustimmen.

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