Internetdomain "sex.info" vor Gericht Heißer Streit um Wert einer Sex-Plattform

BONN · Einen hohen Gewinn erhoffte sich eine Bonnerin, als sie eine ihr gehörende Internetadresse zum Kauf anbot: Mindestens 100.000 Euro wollte die Frau für die Domain "sex.info" haben. Und das Interesse möglicher Käufer war sofort da, als die Adresse auf einer speziellen Internethandelsplattform für Domainnamen angeboten wurde.

Im November vergangenen Jahres schlug ein Interessent aus Neuss schnell zu - im Glauben, bei der Versteigerung ein wirkliches Schnäppchen gemacht zu haben. Der Grund: Auf der Handelsplattform wurde die Domain für schlappe 1000 Euro angeboten. Das Geld zahlte er sofort, doch auf die Übertragung der Rechte an der Domain wartet er bis heute.

Laut Amtsgerichtsdirektorin Brigit Niepmann verklagte der Kaufinteressent die Anbieterin daraufhin vor dem Amtsgericht. In seinen Augen ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, den die Bonnerin erfüllen müsse. Die hatte dem Interessenten seine 1000 Euro zurückgezahlt und sich geweigert, ihm die Domain zu übertragen.

Die Besitzerin hatte die Handelsplattform nach der Abwicklung des heißen Deals aufgefordert, den Kauf zu stornieren, da ein Fehler passiert sein müsse.

Ihren Schilderungen zufolge war von Anfang an vorgesehen, die Domain nur für ein Mindestgebot von 100 000 Euro zu verkaufen. Wieso 1000 Euro auf der Händlerseite auftauchten, bleibt ein Rätsel.

Nach eigenen Angaben hatte die Beklagte ihren Sohn damit beauftragt, die Internetadresse mit einem möglichst hohen Gewinn zu veräußern. Als mögliche Erklärung kann sich die Bonnerin nur vorstellen, dass sich der Sohn bei der Eingabe der Summe vertippt hat oder im Informationssystem des Händlers ein Fehler aufgetreten ist.

Ihrer Meinung nach hätte der Interessent sofort merken müssen, dass das Angebot "offenkundig falsch" war und daher ein "erkennbarer Irrtum" vorlag. Von ihr wurde auch darauf verwiesen, dass die Sexdomain "sex.com" in den USA für 13 Millionen US-Dollar den Besitzer wechselte.

Der Amtsrichter, der den Fall auf den Tisch bekam, entschied nun laut der Direktorin, dass er den Fall aufgrund des hohen Streitwerts ans Landgericht abgeben muss. Anders als der Kläger, der einen Streitwert von 1000 Euro angenommen hatte, geht der Zivilrichter davon aus, dass der Wert der Domain viel höher sein dürfte.

In dem Beschluss heißt es: "Es ist allgemein und auch gerichtsbekannt, dass Internetdomains mit dem Kürzel “Sex„ einen sehr hohen Marktwert haben." Ab einem Streitwert von 5000 Euro ist in der Regel das Landgericht zuständig.

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