Anzeige gegen Bonner Autor Akif Pirinçci muss wegen Beleidigung vor Gericht

BONN · Mit seinem Wut-Buch über die Deutschen, die seiner Meinung nach "von Sinnen" sind in ihrer Toleranz gegenüber Schwulen und Muslimen, macht der Bonner Autor Akif Pirinçci seit geraumer Zeit Schlagzeilen. Doch nun soll der 55-Jährige nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Bonn mit seinen Äußerungen über einen Hochschulprofessor auf Facebook den Bogen überspannt haben: Sie will den Mann, der mit seinen Katzenkrimis bekannt wurde, wegen Beleidigung bestraft sehen.

Denn was Pirinçci am 16. Juli auf seiner Facebookseite über den Professor der Sozialwissenschaften und Biologie und seit Mai Lehrstuhlinhaber für Sexualwissenschaften in Merseburg abließ, ist für die Bonner Ermittler nicht hinnehmbar und letztlich gesetzeswidrig.

Es ist die Forschungsarbeit des 34-jährigen Professors zur Geschlechtertheorie, die Pirinçci offenbar in Harnisch brachte. Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Monika Volkhausen, bestätigte, nennt der Bonner Autor den in der Fachwelt anerkannten Professor einen "geisteskranken, durchgeknallten Schwulen mit Dachschaden", dem man alle akademischen Titel aberkennen müsse, und bezeichnet dessen Theorien als "Juwel der Doofheit".

Der so titulierte Wissenschaftler erstattete schließlich Strafanzeige gegen Akif Pirinçci, und nach Prüfung des Falles beantragte die Bonner Staatsanwaltschaft gegen den Bonner beim Amtsgericht einen Strafbefehl wegen Beleidigung von 80 Tagessätzen à 150 Euro, also 12.000 Euro. Das Gericht erließ den Strafbefehl, doch Pirinçci akzeptierte ihn nicht und legte Einspruch ein. Nun muss der Fall öffentlich verhandelt werden und Pirinçci erneut auf die Anklagebank.

Laut Behördensprecherin Volkhausen ist es nicht das erste Mal, dass der Schriftsteller wegen Beleidigung vor Gericht landete - und bestraft wurde. Bereits Ende 2013 sei er zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt worden. Wen er damals beleidigte, war am Dienstag nicht zu erfahren und Pirinçci nicht erreichbar.

In letzter Zeit stand der Autor auch wegen des Verdachts der Volksverhetzung im Visier der Bonner Strafverfolgungsbehörden: Im Zuge seiner Veröffentlichungen im Internet werden dem 55-Jährigen islamfeindliche Äußerungen vorgeworfen. Doch dieses Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft inzwischen vorläufig nach Paragraf 154 eingestellt - im Hinblick auf das aktuelle Strafverfahren wegen Beleidigung und die dafür zu erwartende Strafe im Falle einer Verurteilung, wie Volkhausen erklärte. Der Prozess soll im Januar stattfinden.

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