Urteil des Bonner Amtsgerichts Würgeschlange und Waran sind keine normalen Haustiere

Bonn · Würgeschlangen und Warane gehören nach einem Urteil des Bonner Amtsgerichts nicht in ein Mietshaus. Die Kündigung eines Ehepaares, das die exotischen Tiere in seinem Einfamilienhaus in Wachtberg hält, sei rechtmäßig, entschieden die Richter am Donnerstag.

 Warane gehören nicht in ein Mietshaus. Sie seien ebenso wie Würgeschlangen keine normalen Kleintiere.

Warane gehören nicht in ein Mietshaus. Sie seien ebenso wie Würgeschlangen keine normalen Kleintiere.

Foto: dpa

Zwar sei Tierhaltung nach jüngster Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht zu verbieten. Aber Warane und Würgeschlangen seien keine normalen Kleintiere, heißt es in dem Urteil. Somit gehöre deren Haltung generell nicht zum üblichen Wohngebrauch.

Es bestehe die Gefahr, dass die Reptilien entweichen und in der Nachbarschaft zur Bedrohung werden könnten, so die Richter. Auch die Züchtung von Ratten, die zur artgerechten Fütterung von Boa Constrictor und Pythonschlange gehörten, sei "ekelerregend" und müsse nicht hingenommen werden.

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