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Doppelmord-Prozess
Verkäufer und Verwaltungsleiter erschossen - Anklage fordert lebenslänglich
Von Benjamin Jeschor
Bonn. Im Doppelmordprozess vor dem Landgericht hat Oberstaatsanwalt Robin Faßbender am Freitag die Höchststrafe für den 57 Jahre alten Angeklagten gefordert: Wegen zweifachen Mordes soll der Todesschütze nach dem Willen des Anklägers eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten.
Wegen zweifachen Mordes hat sich der 57-Jährige zu verantworten. (Archivbild) Foto: Barbara Frommann
Zudem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden - eine Entlassung nach 15 Jahren wäre dann nicht möglich. Zwar hatte der Angeklagte im Prozess geschwiegen und sich lediglich gegenüber einem psychiatrischen Gutachter geäußert. Bei der Polizei hatte er jedoch die Taten gestanden. Zunächst war am 2. Februar 2011 ein Verkäufer in einem Matratzengeschäft am Belderberg erschossen worden. Kurz darauf, am 22. Februar, war ein Verwaltungsleiter, der auf dem Ennertparkplatz in seinem Auto saß und vermutlich seine Mittagspause machte, getötet worden.
Der Oberstaatsanwalt geht davon aus, dass der wegen Versicherungsbetrugs vorbestrafte 57-Jährige Raubüberfälle habe begehen wollen, um an Geld zu kommen. Wofür der mutmaßliche Mörder dieses Geld gebraucht habe, sei unklar geblieben. Die Behauptung des Beschuldigten, er habe Geld gebraucht, um seinen Sohn vor der Unterbringung in einem Heim zu bewahren, nimmt Fassbender ihm aber nicht ab.
Die entscheidende Frage des Prozesses ist die Schuldfähigkeit des Angeklagten: Gegenüber dem Gutachter hatte er behauptet, er habe während der Taten Wahnvorstellungen gehabt. Daher war der Sachverständige zu dem Schluss gekommen, dass eine paranoid halluzinatorischen Psychose nicht auszuschließen sei.
Die Schurgerichtskammer hatte daraufhin die zeitweise Beobachtung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Ein zweiter psychiatrischer Sachverständiger - mit dem der Angeklagte keine Gespräche führen wollte - hatte im Prozess ausgesagt, er halte die Idee eines epsiodenhaften Wahnerlebens in diesem Fall für "abenteuerlich".
Unter anderem, weil so etwas bei Menschen über 50 in der Literatur nicht bekannt sei. Der Einschätzung des zweiten Experten folgend, geht Faßbender daher von einer vollen Schuldfähigkeit aus. Das sehen auch die Anwälte der Hinterbliebenen so.
Verteidiger Carsten Rubarth kann hingegen nicht verstehen, dass sein Mandant voll schuldfähig sein soll: "Diese beiden Taten sind aus meiner Sicht irre. Rational kriegen Sie das nicht erklärt". Er geht daher von einer Schuldunfähigkeit aus und beantragte einen Freispruch und die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie.
Das Urteil soll in der kommenden Woche verkündet werden.
Artikel vom 19.01.2013
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