Prozess in Bonn Urlaub wurde zur Tortur

BONN · Wenn einer eine Reise in ferne Länder tut, dann kann er was erzählen - manchmal auch über Montezumas Rache. Die ereilte auch zwei Touristen, die mit einem Bonner Reiseveranstalter im November 2012 eine zweiwöchige Rundreise durch Ecuador machten, aber zeitweise nur ein gewisses Örtchen zu Gesicht bekamen.

Und weil sie ihre heftige Magen- und Darmerkrankung dem Reiseveranstalter anlasten, führen sie nun vor Bonns Zivilgerichten einen Rechtsstreit gegen das Unternehmen, von dem sie die Hälfte der knapp 5600 Euro für die Reise zurückfordern.

Denn, so versicherten die beiden 50 und 51 Jahre alten Männer vor dem Bonner Amtsgericht: Sie hätten am Mittag des 11. November mit ihrer aus insgesamt 15 Personen bestehenden Reisegruppe in einem vom Veranstalter gebuchten Hotel ein gemeinsames Essen eingenommen.

Und nachts habe sie das Übel überfallen, und zwar in Form von Magenkrämpfen, Durchfall, Brechreiz, Kopfschmerzen, Schüttelfrost und Fieberschüben. Den 50-Jährigen erwischte es besonders heftig, er musste vom Arzt untersucht und medikamentös behandelt werden. An ihn zahlte der Veranstalter anschließend 500 Euro freiwillig zurück.

Das aber ist dem Paar zu wenig angesichts der vertanen Reisezeit und entgangenen Urlaubsfreuden. Denn die zwei sind sicher: Mit dem Mittagessen, das viel zu lange in der Hitze gestanden habe, hätten sie sich Salmonellen eingefangen. Insgesamt seien 13 der 15 Reiseteilnehmer erkrankt.

Doch der Reiseveranstalter hält dagegen und erklärte: Erstens seien sie gar nicht so krank gewesen, und zweitens könne die Erkrankung gar nicht von dem gemeinsamen Essen verursacht worden sei, denn das sei frisch und gekühlt gewesen. Und außerdem dauere die Inkubationszeit bei Salmonellose einige Tage. Und zur fraglichen Zeit hätten die Urlauber selbst für ihr Essen gesorgt.

Im Zeugenstand bestätigten damalige Mitreisende zwar die vielen Erkrankungen, erklärten jedoch auch, dass sie so nach und nach erkrankt seien. Damit stand für den Richter fest: Es kann nicht festgestellt werden, was zur Erkrankung geführt hat. Er wies die Klage ab. Das aber nimmt das klagende Paar nicht hin und geht nun vor dem Landgericht in Berufung.

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