Zentraler Omnibusbahnhof Bonn Umbau soll trotz großer Hürden kommen

BONN · Das Urteil des Städtebaubeirats über die neuen Pläne des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) war eindeutig vernichtend - doch Politik und Verwaltung halten an den Plänen fest.

Rolf Beu, Grüner Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des Bonner Planungsausschusses, geht sogar soweit zu sagen: "Der ZOB-Umbau kommt. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche." Das sieht auch der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Stadtratsfraktion Werner Esser (SPD) so.

Die Pläne seien nicht zeitgemäß, überforderten den Raum mit ihrer Fülle, seien gestalterisch ideenlos und brächten am Ende für die Nutzer, also die Fahrgäste, überhaupt keine Verbesserungen gegenüber dem jetzigen Zustand, hatte der Vorsitzende des Beirats, Engelbert Lütke Daldrup, das Urteil seiner Kollegen zusammengefasst. "Dabei handelt es sich ja nur um eine Empfehlung, an die wir uns nicht binden müssen", gibt eine Pressesprecherin die Haltung der Stadtverwaltung wieder.

Dennoch steht die Realisierung des Umbaus noch in den Sternen. Schuld ist der Nahverkehr Rheinland (NVR), der Mitte Dezember etliche Projekte auf Eis gelegt hat, weil nach wie vor die Finanzierung von Investitionsprogrammen im Öffentlichen Personennahverkehr ab 2020 ungeklärt ist. Im Planungsdezernat sieht man den Stopp als Zeichen gegenüber Bund und Ländern, so schnell wie möglich eine Anschlussregelung für das 2019 auslaufende Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu vereinbaren. "Auch die kommunalen Spitzenverbände haben bereits darauf hingewiesen, dass sonst ein Investitionsstillstand droht", so eine Sprecherin. "Da nicht vorhersehbar ist, wie lange die Finanzblockade dauern wird, können wir zurzeit nicht sagen, wie es weitergeht."

Für die Kosten von 9,8 Millionen Euro erwartet die Stadt einen Zuschuss des Landes von rund sieben Millionen Euro. Da es noch keine ausgearbeitete Detailplanung gibt, ist der Zuschuss bislang nur vorsorglich beim NVR "angemeldet". Und dieser hat die auf drei Jahre verteilten Gelder bislang immer wieder in seinem Haushaltsplan fortgeschrieben. Bleibt dieses Projekt nach den Haushaltsberatungen auf der Liste der umzusetzenden Vorhaben, ergeben sich folgende Fallkonstellationen:

Möglichkeit 1: Sollte die Finanzblockade bleiben und der NVR entscheidet, dass es definitiv keine Förderung geben wird, dann wäre eine Realisierung nur möglich, wenn der Umbau gänzlich städtisch finanziert wird. Die Entscheidung, einen Umbau vorzunehmen oder darauf zu verzichten, ist eine politische und obliegt damit dem Rat. Doch bei der gegenwärtigen prekären Haushaltssituation ist das wenig wahrscheinlich. Für Beu ist das aber ein "unrealistisches Szenario". Für den Grünen steht fest, dass es auf jeden Fall eine neue Regelung für die Gemeindeverkehrs- und ÖPNV-Finanzierung geben wird.

Möglichkeit 2: Für den Fall, dass die Finanzblockade aufgelöst wird, hängen die Folgen davon ab, wann das geschieht. Wenn der Förderbescheid rechtzeitig zum für den in zwei Jahren geplanten Baubeginn vorliegt, ist alles gut. Und wenn nicht?

Möglichkeit 2a: "Dann werden wir den so genannten förderunschädlichen, vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen", erklärt eine Sprecherin der Stadt. Wenn dieser "zuschussunschädliche Baubeginn" vom Zuschussgeber, also dem NVR genehmigt wird, dann könnte die Stadt mit den Bauarbeiten schon mal beginnen - wenn denn der Kämmerer mitmacht. Denn erstens müsste die Stadt das Geld ja vorschießen. Und zweitens lassen sich keine Ansprüche auf eine tatsächliche Förderung von dieser Genehmigung ableiten - auch wenn sie "zuschussunschädlich" heißt. Die Stadt läuft also Gefahr, die gesamten Projektkosten allein tragen zu müssen, wenn dann doch kein Förderbescheid erteilt würde.

Möglichkeit 2b: Es könnte natürlich sein, dass der "zuschussunschädliche Baubeginn" gar nicht genehmigt wird - was Kommunalpolitiker aber für unwahrscheinlich halten. Wenn doch, dann dürfte die Stadt mit der Hoffnung auf eventuelle Förderungsgelder auf keinen Fall mit dem Bau beginnen und müsste warten, bis der Förderbescheid vorliegt.

Trotz dieser Unwägbarkeiten läuft der Prozess um die Zukunft des neuen ZOB im Hintergrund weiter. So wird derzeit beispielsweise diskutiert, wie lang die Straßenbahnhaltestellen werden sollen. Im vorliegenden Plan sind sie 30 Meter lang. Doch es gibt Überlegungen - auch Forderungen von Interessenverbänden -, diese länger zu konzipieren. Straßenbahnen können laut Verordnung bis zu 75 Meter lang sein. In spätestens sechs Jahren sollen neue Fahrzeuge auf die Gleise gesetzt werden.

"Der Neubau des ZOB ist allein schon aus dem Grunde unverzichtbar, weil das inzwischen fast vier Jahrzehnte alte Provisorium wirtschaftlich nicht mehr lange betriebsfähig zu halten ist", so Beu, der auf die maroden Pilzdächer hinweist, aber auch darauf, dass der ZOB endlich mal barrierefrei ausgebaut werden müsste - was er rechtlich spätestens 2022 ohnehin sein muss. Die zu schmalen Haltestelleninseln sind nicht nur unbequem, sondern sogar gefährlich. Optische Abfahrtanzeigen, die sonst an großen Haltestellen Standard sind, fehlen völlig.

So wie Beu sehen auch Werner Esser (SPD) und Henriette Reinberg (CDU) die derzeitige Planung zwar nicht als optimal, aber als besten Kompromiss einer langen Diskussion. "Ich verstehe ja, dass der Städtebaubeirat Kopfschmerzen mit der Planung hat, aber ich kann mir vorstellen, dass gestalterisch noch etwas nachgebessert wird", sagte Reinberg. "Die Fahrgäste haben lange genug auf einen ordentlichen Wetterschutz, Barrierefreiheit und ein vernünftiges Anzeigesystem gewartet", so Esser. "Es muss jetzt endlich was passieren."

Dachsanierung im Hauptbahnhof

Die Sanierung des maroden Daches im Hauptbahnhof lässt nach wie vor auf sich warten. "Der ursprüngliche Zeitplan für die Modernisierung des Hauptbahnhofs Bonn mit einem Baubeginn für Februar 2015 konnte leider nicht aufrechterhalten bleiben", so eine DB-Sprecherin.

Grund sei ein im Dezember 2014 bei der DB Station & Service eingegangener Fördermittelbescheid des Nahverkehrs Rheinland, wonach die Fördermittel erst für die Jahre 2018 und 2019 bereitgestellt werden können. Der NVR habe zwar einem "förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn" 2015 zugestimmt, jedoch seien die notwendigen Mittel für 2015 und 2016 nicht verfügbar. "DB und NVR suchen derzeit mit Hochdruck nach Lösungen, die Baumaßnahme am Bonner Hauptbahnhof doch noch 2015 beginnen zu können", hieß es.

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