Fahrgast unter Alkoholeinfluss Taxifahrer wird mit Pistole bedroht

BONN · Ein 27-Jähriger hat einen Taxifahrer mit einer Schreckschusspistole bedroht. Damit schrammt der vorbestrafte Täter haarscharf an einer Haftstrafe vorbei.

"Ich hab gedacht, der will mich umbringen." Noch immer sichtlich geschockt schilderte ein 35 Jahre alter Taxifahrer am Donnerstag vor dem Amtsgericht, was am frühen Morgen des 18. Januar dieses Jahres passierte.

Damals brachte er gegen sechs Uhr zwei ordentlich angetrunkene Männer aus der Innenstadt nach Dransdorf. Kurz vor dem Ziel passierte das Missgeschick, das schließlich zur Eskalation der Situation führte: Dem 27 Jahre alten Fahrgast, der am Donnerstag auf der Anklagebank Platz nehmen musste, schwappte Bier aus seiner Flasche auf die Fußmatte und die Seitenverkleidung des Wagens.

Der Mann erklärte sich zwar bereit, aus seiner Wohnung Reinigungsmittel und einen Lappen zu holen. Neben den Reinigungsutensilien holte er allerdings noch eine Schreckschusspistole aus dem Keller. Diese hielt er dem Taxifahrer plötzlich vor den Kopf und fragte: "Soll ich dir in den Kopf schießen?" Als der 35-Jährige geistesgegenwärtig die Hände des Angreifers griff und nach oben drückte, lösten sich zwei Schüsse.

Daraufhin floh der Taxifahrer in das Mehrparteienhaus, um sich in Sicherheit zu bringen. Der Angeklagte verfolgte ihn kurz, ergriff dann allerdings seinerseits die Flucht. Als er gegen Mittag hörte, dass ein Spezialeinsatzkommando kurz davor war, die Wohnung seiner Familie zu stürmen, rief er bei der Polizei an und stellte sich.

Im Prozess betonte der 35-Jährige, dass er den Taxifahrer nur habe erschrecken wollen. Vom Strafrichter wurde der mehrfach vorbestrafte Familienvater schließlich wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Dass diese Strafe trotz einer laufenden Bewährung noch einmal "mit Bauchschmerzen", so unisono die Staatsanwältin und der Richter, zur Bewährung ausgesetzt wurde, liegt an der laut Urteil "positiven Entwicklung" des Mannes.

Der laut Gericht minderbegabte Angeklagte, der unter gesetzlicher Betreuung steht und momentan Familienhilfe in Anspruch nimmt, hat erstmals eine Festanstellung und arbeitet als Möbelpacker. Im Prozess entschuldigte er sich bei dem Taxifahrer. Diese nahm der 35-Jährige allerdings nicht an, sondern forderte eine harte Strafe für den Täter.

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