Bonner Innenstadt Stadt erlaubt Parken in Sperrzone

BONN · Eigentlich ist der Streit um die Belieferung der Apotheken in der Innenstadt beigelegt. Wie sich die Sache in der Praxis entwickelt hat, stellt dennoch eine Erschwernis bei der Auslieferung von Medikamenten dar, beklagen Apotheker jetzt.

Die Stadt hatte zwar Ausnahmen für das Befahren der Fußgängerzone mit den Kurierfahrzeugen erteilt, aber für die Fahrer sind jetzt längere Fußwege zu den Apotheken nötig.

Und am Kaiserplatz, so rät die Stadt in ihrem amtlichen Schreiben, sollten die Fahrer sich auf die weiß abmarkierte Sperrfläche Am Neutor vor dem Brunnen stellen. Das ist laut Straßenverkehrsordnung verboten und an dieser Stelle auch deshalb problematisch, weil die Linienbusse der Stadtwerke dort um die Kurve kommen müssen.

Es kam, wie zu befürchten war. "Ich habe hier jetzt ein Knöllchen erhalten", sagt Auslieferungsfahrer Faramund Schömann-Rabe bei einem Termin an Ort und Stelle mit dem GA und zeigt den Bußgeldbescheid über 25 Euro, der an der Windschutzscheibe klebte. Und zwar ausgestellt von einem Polizisten einer Gabi-Streife, der mit einer städtischen Kraft vom Ordnungsdienst unterwegs war. Allerdings hatte der Fahrer da nicht auf besagter Sperrfläche geparkt, sondern auf einer anderen direkt vor dem Zebrastreifen.

Das bringt die Inhaber von Apotheken erneut gegen diese Regelung auf. "Nicht praxistauglich", lautet ihr Fazit, nachdem die Bezirksvertretung Bonn sich in ihrer Sitzung im September kleinlich gezeigt hatte. Kein grundsätzliches Befahren der City solle den Kurieren erlaubt werden, sondern nur auf festen Routen, was mit Fußmärschen verbunden ist.

Bezirksbürgermeister Helmut Kollig hatte damals auch bezweifelt, dass bis zu fünf Belieferungsfahrten pro Apotheke und Nachmittag in der Fußgängerzone nötig seien. "Da reichen doch zwei Anfahrten", sagte er. "Denn richtige Notfälle gehen zum Arzt oder ins Krankenhaus."

Axel Reis vom Straßenverkehrsamt hatte ebenfalls empfohlen, die Regeln "eng" zu sehen: "Wir sollten keine Freibriefe geben und die Zahl der Fahrten beschränken." Für die Fahrer ist das ein Erschwernis. "Wir liefern ja nicht nur ein paar Pillen aus, sondern teilweise auch schwere Sachen für Patienten und Arztpraxen", erklärt Schömann-Rabe.

Sein Auftraggeber, die Kaiserplatz-Apotheke, will das Knöllchen jedenfalls nicht bezahlen, sagte Inhaberin Andrea Forst-Raasch. Das muss sie auch nicht. Denn die Stadt entschuldigte sich und kündigte an, das Schreiben von Knöllchen bei Apotheken-Auslieferern einzustellen, bis feste Routen vorliegen und die Interimszeit vorbei ist.

So lange gilt: "Es gibt die Order, die Zulieferung der Apotheken zu dulden", sagte eine Sprecherin des Presseamtes und räumt für den vorliegenden Fall ein: "Da ist etwas schief gelaufen in der Kommunikation."

Gleichwohl bleibt bei den Apotheken-Zulieferern Frust, so lange auch die Ladezonen nicht zum Be- und Entladen freigehalten werden und ständig Falschparker die Flächen nutzen. Wie jene Am Neutor vor dem Haribo-Store. "Hier stehen oft Privatautos mit Kölner oder Euskirchener Kennzeichen", so Schömann-Rabe.

Das sagt die StVO

Normalerweise ist das Halten und Parken auf abmarkierten Sperrflächen ebenso wenig gestattet wie das Befahren der Fußgängerzone und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. In der Straßenverkehrsordnung, Paragraf 46, Absatz 1, ist aber auch geregelt: "Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen", u.a. von den Halt- und Parkverboten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort