Urteil am Bonner Landgericht Sieben Jahre Haft für Attacke mit Drogenspritze

Bonn · Das Landgericht in Bonn verhängt gegen 35-jährigen Junkie eine heftige Strafe. Der Mann wurde von der Staatsanwaltschaft vor allem wegen schweren räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Auf drei Packungen Kaffee im Wert von 48 Euro hatte es ein vielfach vorbestrafter Junkie in einem Supermarkt an der Karlstraße in Bonn abgesehen. Als der 35-Jährige aufflog, wurde er rabiat: Mit einer benutzten Spritze bedrohte der Ladendieb zunächst Mitarbeiter des Marktes. Auf dem Parkplatz vor dem Geschäft in der Karlstraße stieß der an Hepatitis C Erkrankte die Spritze dann einem 34-Jährigen, der sich ihm mutig in den Weg gestellt hatte, in die Backe.

Dieser gefährliche Angriff am Vormittag des 2. Juni dieses Jahres hatte jetzt eine langjährige Freiheitsstrafe für den Angeklagten zur Folge: Die Richter der vierten großen Strafkammer des Landgerichts verurteilten den 35-Jährigen wegen schweren räuberischen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung und zusammen mit einer Vorstrafe zu einer siebenjährigen Gesamtfreiheitsstrafe. Zudem wurde die Unterbringung des Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Diese Maßnahme dürfte dem Verurteilten überhaupt nicht schmecken: Bislang hat er sich gegen jeden Versuch einer Drogentherapie gesträubt. Statt sich seinem Suchtproblem zu stellen, zog es der 35-Jährige stets vor, die verhängten Haftstrafen komplett abzusitzen. Nach der Entlassung wurde der Junkie meist schnell rückfällig.

Seine Masche, um an Geld für neue Drogen zu kommen, hatte über Jahre bestand: Aus Supermärkten stahl er vor allem hochpreisigen Kaffee: Für den hatte er anscheinend einen festen Abnehmer, an den er das Diebesgut verkaufen konnte. Das Gericht sah zwar, dass in der Kindheit des Angeklagten vieles schiefgelaufen ist. Der Kammervorsitzende Josef Janßen betonte in der Urteilsbegründung jedoch, dass man sich darauf nicht sein ganzes Leben lang berufen könne. Die Attacke sei besonders verwerflich: "Lieber lässt man sich von einem Messer stechen und lässt sich die Wunde zunähen, als eine verseuchte Spritze von einem Junkie in der Backe zu haben", so der Richter.

Das Opfer hatte sich mehreren medizinischen Checks unterziehen müssen. Glücklicherweise stellte sich heraus, dass der 34-Jährige nicht an Hepatitis C erkrankt ist. Die Verteidigerin hält das Urteil für deutlich zu hoch und kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen zu wollen.

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