Urteil in Bonn Pralinen schmelzen im neuen Lampenlicht

BONN · Feinste Pralinen liegen heute in den Vitrinen einer Bonner Confiserie. Doch kurz nach der Eröffnung des Geschäfts war der Ärger groß: Süße Köstlichkeiten im Wert von 6000 Euro waren offenbar geschmolzen und konnten nicht mehr verkauft werden.

Verantwortlich für das Süßigkeiten-Desaster machte die Besitzerin des Cafés die Firma, die die Leuchten in den Vitrinen installiert hatte. Daher weigerte sie sich, die für den Einbau der Leuchtmittel fälligen 4700 Euro zu bezahlen.

In den Augen der Besitzerin waren die Lampen nicht für ihre Vitrinen geeignet. Schuld an dem Schmelzen der süßen Köstlichkeiten sei die Wärmeentwicklung der Lampen gewesen. Sie berief sich darauf, vom Kaufvertrag zurücktreten zu dürfen, da ein Mangel vorliege.

Vor dem Amtsgericht kam es daraufhin zu einem jahrelangen Rechtsstreit, da der Leuchtenlieferant sein Geld einklagte. Der Spezialist in der Ausstattung von Confiserien behauptete, die Lampen seien gar nicht leistungsstark genug gewesen, um die Pralinen schmelzen zu lassen. Für den Kläger war es sehr viel wahrscheinlicher, dass die Klimaanlage in dem Café im Sommer nicht leistungsstark genug war.

Zeugen mussten gehört und ein Gutachter für Elektroleuchten eingeschaltet werden. Doch der Experte kam zu keinem eindeutigen Ergebnis. Stattdessen wurde diskutiert, ob noch ein Lebensmittelchemiker und ein Lüftungssachverständiger hinzugezogen werden müssen.

Doch letztlich kam es anders: Es stellte sich heraus, dass die Besitzerin der Confiserie einen Architekten beauftragt hatte. Diesem unterlag die Aufsicht der Ausstattung, und er hatte im Namen seiner Auftraggeberin die Installation der Leuchten angeordnet. So kam der Richter jetzt zu dem Schluss, dass die Café-Betreiberin die 4700 Euro doch zahlen muss.

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