Urteil in Bonn Polizistin bei Vernehmung bestohlen

BONN · Seine Drogensucht war offenbar so schlimm, dass er vor gar nichts zurückschreckte: Ein einschlägig vorbestrafter 43-Jähriger musste stand jetzt vor dem Amtsgericht, weil er während einer polizeilichen Vernehmung versucht hatte, eine Polizistin zu bestehlen.

Ins Netz gegangen war der drogenabhängige Mann der Polizei in der Nacht auf den 18. September 2014. Damals wurde der Heroinkonsument auf frischer Tat dabei erwischt, als er aus einem Baucontainer am Münsterplatz ein Notebook und einen Beutel mit Lebensmitteln stehlen wollte.

Nach einer Nacht in der Zelle stand die Vernehmung im Polizeipräsidium an. Als die Kriminalpolizistin kurz den Raum verließ und ihr männlicher Kollege am Computer beschäftigt war, griff der Langfinger zu: Mit seinen Füßen zog er die Umhängetasche der Beamtin zu sich heran und nahm heimlich 90 Euro aus deren Geldbörse.

Als er das Geld einstecken wollte, flog er jedoch auf: Der am Computer sitzende Polizist wurde auf ihn aufmerksam und schritt ein - der Angeklagte wanderte in Untersuchungshaft.

Vor dem Schöffengericht gab der Junkie noch weitere Taten ein und wurde schließlich wegen vierfachen versuchten Diebstahls und für einen Wohnungseinbruchsdiebstahl zwischen dem 19. Juli und dem 18. September zu zwei Jahren Haft verurteilt. Damit ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die 16 Monate Haft gefordert hatte.

Erst wenige Wochen vor dem Beginn der Diebstahlsserie hatte der Angeklagte eine Therapie beendet und eine Arbeitsstelle angetreten. Doch er wurde rückfällig und brauchte Geld für Drogen. Zunächst versuchte er am Friedensplatz einer Kellnerin die Geldbörse zu entreißen, als er mit einem Fahrrad an ihr vorbei fuhr.

Die Frau hielt ihn fest, doch der 43-Jährige riss sich los und flüchtete. Ihn zu überführen war jedoch nicht schwer: Bei der Aktion hatte er seinen Rucksack samt Ausweispapieren verloren. Im August stieg er durch ein gekipptes Fenster in eine Wohnung in der Stiftsgasse ein und stahl ein Tablet, ein Notebook, einen Fahrradcomputer und ein Fahrrad.

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