Ermittler sehen keine Haftgründe Mutmaßlicher Sexualtäter gefasst und wieder frei

BONN · Entscheidende Hinweise wenige Stunden nach öffentlicher Fahndung. Der Mann, mit dessen Foto die Polizei am Mittwoch eine Öffentlichkeitsfahndung startete, weil er am 12. Juli gegen 6.30 Uhr am Hauptbahnhof eine Frau sexuell attackiert haben soll, ist gefasst - und bleibt auf freiem Fuß.

Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, wurde der 37-Jährige nach Hinweisen aus der Bevölkerung am Morgen in seiner Wohnung angetroffen und ließ sich widerstandslos festnehmen. Im Polizeibericht heißt es weiter: "Nach Rücksprache mit der Bonner Staatsanwaltschaft wurde der Mann im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen, da keine Haftgründe vorliegen."

Allerdings teilt die der Polizei auch mit: Der 37-Jährige ist "polizeilich auch auf den Gebieten der Eigentums- und Gewaltkriminalität bekannt". Bei der Bonner Staatsanwaltschaft war dazu am Donnerstag nur zu erfahren, dass der Mann wegen Ladendiebstahls auffällig geworden ist. Welche Gewaltdelikte er begangen haben soll, war von der Anklagebehörde nicht zu erfahren.

Eine Polizeisprecherin erklärte auf Anfrage, aus Datenschutzgründen könne man sich dazu nicht äußern. Aus ermittlungstaktischen Gründen halten sich Polizei und Staatsanwaltschaft auch zurück bei der Beschreibung dessen, was der 37-Jährige der jungen Frau angetan haben soll.

Die Ermittler gaben nur soviel bekannt: Die Frau schaffte es, sich von dem Angreifer loszureißen und zu flüchten. Nach der Attacke stieg der 37-Jährige in einen Bus der Linie 610 nach Duisdorf und wurde von einer in dem Fahrzeug installierten Kamera aufgenommen.

Und zwar so deutlich, dass ihn mehrere Bürger auf den veröffentlichten Fotos offenbar erkannten und der Polizei so genaue Informationen über den 37-Jährigen geben konnten, dass er gefasst wurde.

Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen sexueller Nötigung. Nach GA-Informationen hat er die Vorwürfe nicht eingeräumt. Auf freien Fuß kam er gestern trotzdem, weil den Ermittlern zufolge keine Gründe vorliegen, ihn in Untersuchungshaft zu schicken.

Somit haben Polizei und Staatsanwaltschaft in diesem Fall die Haftgründe der Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr nicht gesehen. Demnach muss der Mann einen festen Wohnsitz haben, und die mutmaßliche Tat kann kein Verbrechen sein, das mit mehrjähriger Haft geahndet werden kann. Außerdem hat der Mann demnach bisher nichts unternommen, um die mutmaßliche Tat zu vertuschen, etwa in Form von Einschüchterung des Opfers. In solchen Fällen landet ein mutmaßlicher Täter wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft.

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