Arbeitsgericht Bonn Müllmann gewinnt Prozess gegen Stadt

BONN · Die Zitterpartie für einen Mitarbeiter der Stadtreinigung hat ein Ende. Der Mann, dem die Stadt, wie berichtet, vor einigen Monaten fristlos gekündigt hatte, darf wieder mit den Kollegen für eine saubere Stadt sorgen.

Die sechste Kammer des Arbeitsgerichts Bonn hat am Dienstag seiner Klage gegen die Kündigung statt gegeben. Die Stadt Bonn muss ihn wieder einstellen und ihm obendrein sein Gehalt nachzahlen. Ob er indes wieder an seine alte Stelle im Bezirk Bad Godesberg zurückkehren wird, ist noch offen.

Beinahe eine Stunde lang verteidigt die Vertreterin des städtischen Personalamtes die Entscheidung, sich nach so langer Zeit von dem Mitarbeiter trennen zu wollen. "Das Vertrauensverhältnis ist total zerstört", sagt sie. Ihre Vorwürfe wiegen schwer.

So habe der Mann nicht nur Pausen überzogen, sondern sei des öfteren weit vor Dienstschluss nach Hause gegangen. Außerdem habe er das städtische Reinigungsfahrzeug mit einem Kollegen für eine Spritztour benutzt, bei der er nachweislich mit erheblichem Tempo unterwegs gewesen sei. Die Arbeitsverstöße seien eine Woche lang dokumentiert worden.

Für die städtische Vertreterin lief das Fass über, als der Mitarbeiter bei seiner Anhörung zu den ganzen Vorwürfen alles abgestritten und sogar falsche Angaben gemacht habe. "Sein Kollege, den wir ebenfalls angehört haben, hat wenigstens zugegeben, dass sie sich falsch verhalten hatten", sagt sie. Seine Einsicht habe mit den Ausschlag gegeben, ihn lediglich abzumahnen.

Das kann die Anwältin des Klägers nicht nachvollziehen. "Die Gesprächssituation hat meinen Mandanten überfordert. Er war aufgeregt und hat sich deshalb widersprochen", erklärt sie. Der Mann nickt, "ich war super nervös und völlig von der Rolle. Ich hatte ja totale Angst, meinen Job zu verlieren", sagt er.

"Wir haben Ihnen doch in dem Gespräch versucht, Brücken zu bauen", kontert die Gegenseite, "aber es kam nichts, was den Eindruck entkräftet hätte, dass es Ihnen nur darum ging, auf ihrer Arbeit Zeit totzuschlagen."

Es sei doch bekannt, dass die Mitarbeiter der Stadtreinigung den Betriebshof früher verlassen, wenn nichts mehr zu tun sei, wundert sich die Klägeranwältin. Da hätten seine Vorgesetzten doch schon viel früher einschreiten müssen. "Das sagen sie einfach so. Es stimmt aber nicht", entgegnet die Beklagtenseite.

Die Kammervorsitzende macht deutlich, dass die Vorwürfe für eine fristlose Kündigung nicht ausreichen. Sie appelliert an die Stadt, den Mann weiter zu beschäftigen, vielleicht gebe es ja einen Arbeitsplatz bei der Stadtreinigung, an dem er stärker kontrolliert werden könne. Einen neuen Job zu finden, sei für ihn, da ohne Ausbildung, sehr schwierig, ist sie sich mit der Anwältin des Klägers einig.

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