Urteil in Bonn Mann zündelte in einer Nacht an 16 Stellen

BONN · Bis zuletzt beteuerte er seine Unschuld, doch die Indizien sprachen gegen den 53-Jährigen: Für eine Serie von Bränden in der Bonner Innenstadt in der Nacht auf den 13. Mai 2014 wurde er am Montag vom Landgericht zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Der einschlägig vorbestrafte Mann wurde der versuchten schweren Brandstiftung, der Brandstiftung sowie der Sachbeschädigung schuldig gesprochen.

Kammervorsitzender Josef Janßen verdeutlichte in der Urteilsbegründung, was in jener Nacht für ein Ausnahmezustand herrschte: "In der Innenstadt war die Hölle los." Die Feuerwehr eilte von einem Brandort zum nächsten, die Polizei musste sogar Verstärkung anfordern. An insgesamt 16 Stellen wurde gezündelt, einige Fälle wurden im Verlauf des Prozesses eingestellt.

Begonnen hatte die Serie im Verwaltungsgebäude der Landesklinik, wo ein Blumenkübel angezündet wurde. Kurz vor dem Brand wurde die Geburtstagsfeier eines Patienten aufgelöst - auf der der Angeklagte zu Gast war. Janßen warf dem 53-Jährigen vor, in Kauf genommen zu haben, "dass der ganze Laden richtig brennen kann".

Nur das schnelle Eingreifen eines Zeugen, der auf den Alarm der Brandmeldeanlage reagiert hatte, verhinderte Schlimmeres. Auf dem Weg in die Innenstadt fackelte der Brandstifter unter anderem eine Gartenlaube ab. Allein bei diesem Brand, der auch einen Baum so sehr in Mitleidenschaft zog, dass dieser gefällt werden musste, entstand Sachschaden von etwa 7000 Euro. Zudem brannten vor allem Müllcontainer.

Die Menge der Indizien spricht gegen den Brandstifter

Dass er nicht der gesuchte Brandstifter sei, habe der 53-Jährige "eindrücklich, selbstbewusst und nachdrücklich uns zu verkaufen versucht", so Janßen. Die Menge der Indizien lasse jedoch nur einen Schluss zu: "Er ist in der Nacht unterwegs gewesen und hat gezündelt."

So wurde die DNA des Angeklagten an einem Bauzaun am Unigebäude genau an jener Stelle gefunden, an der eine Videokamera aufgezeichnet hatte, wie ein Mann mit übereinstimmender Kleidung und "gleicher Statur" wie der Angeklagte über den Zaun kletterte. Kurz darauf brannte es auf der Baustelle.

[kein Linktext vorhanden]Ein weiteres Indiz: Vor dem Verlassen der Geburtstagsfeier gab es keinen Brand und nach der Festnahme des Mannes um drei Uhr morgens auch nicht mehr. Da der 53-Jährige von der weiteren Untersuchungshaft verschont wurde, darf er auf eine Verbüßung der Strafe im offenen Vollzug hoffen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort