Einzelhandel und IHK gegen Ausweitung Lieferverkehr nur bis 12 Uhr

BONN · Noch ist es sommerlich, doch in die Regale der Bonner Einzelhändler zieht bald der Winter ein. Spätestens Mitte August kommt die neue Kollektion für kältere Tage. Bevor jedoch die ersten Stiefel, Jacken oder warmen Pullover anprobiert werden können, muss die Ware angeliefert werden. Und das bedeutet, dass wieder mehr Lastwagen durch die Fußgängerzone rollen als normalerweise.

 Diese Fahrzeug eines Paketdienstes steht gestern am frühen Nachmittag an der Ecke Vivatsgasse/Sternstraße - mit Genehmigung.

Diese Fahrzeug eines Paketdienstes steht gestern am frühen Nachmittag an der Ecke Vivatsgasse/Sternstraße - mit Genehmigung.

Foto: Barbara Frommann

Aber selbst bei einem kompletten Wechsel des Warenbestands dürfen Lieferanten die Fußgängerzone nur zwischen 6 und 12 Uhr befahren. Auch in Zukunft werden sie nach dem Mittagsläuten nicht länger zwischen Münsterplatz, Markt oder Friedensplatz unterwegs sein. Denn Stadtverwaltung, Einzelhandelsverband, Verein City-Marketing sowie Industrie- und Handelskammer sind sich einig: Eine Ausdehnung des Lieferverkehrs bis 13 Uhr bringt nichts.

"Jede andere Lösung als bisher würde eher ein Rückschritt denn ein Fortschritt sein", begründet Karina Kröber vom Vorstand des Vereins City-Marketing. Diese Einstellung teilen alle anderen Beteiligten bei einem internen Gespräch auf Initiative der Verwaltung. "Wir sind mit dem derzeitigen Zustand zufrieden", stimmt auch Uwe Stephan vom Einzelhandelsverband zu.

Für ihn hat sich die bestehende Lösung über die Jahre hinweg bewährt. "Allerdings", ergänzt Kröber, "uns war in diesem Zusammenhang wichtig, dass die Apotheken weiterhin außerhalb der bestehenden Lieferzeiten ihre Sendungen erhalten." Würden die Transporteure länger als bisher durch die schmalen Gassen fahren, würden die Händler das wahrscheinlich schnell an ihrem Umsatz bemerken.

Viele von ihnen machen gerade in der Mittagszeit, wenn Angestellte aus den umliegenden Büros Pause machen, gute Geschäfte. Genau diese würden aber durch eine Ausdehnung der Lieferzeiten behindert. Zudem müssten bei einer Änderung der bestehenden Vorschriften viele zusätzliche Verkehrsschilder aufgestellt werden. Gleichzeitig waren sich alle Beteiligten einig: Der Lieferverkehr außerhalb der verordneten Zeiten ist nicht so gravierend, dass die Stadt unbedingt aktiv werden muss.

Für Restaurants und Cafés in der Innenstadt sei das "ein zweischneidiges Schwert", beschreibt Klaus Hilger die Situation. Der Gastronomische Leiter der Fassbender Genussmanufaktur ist für das "Bottler" in der Vivatsgasse sowie das Café am Dreieck an der Sternstraße zuständig.

Einerseits sei gerade die Gastronomie darauf angewiesen, täglich frische Ware zu erhalten, andererseits nutze man jedoch den Außenbereich, der durch den Verkehr beeinträchtigt werde. "Aber wir können mit der derzeitigen Situation leben", sagt Hilger. Selbst wenn der Weg von einem Geschäft zum anderen morgens und vormittags zwischen den vielen Lastwagen oft einem Hindernislauf gleiche. "Keine Probleme" mit dem Status quo hat eine Ecke weiter Monika Meixner vom Fachgeschäft für Haushaltswaren van Dorp. "Für uns ist die derzeitige Regelung in Ordnung. Wir sind damit zufrieden", sagt Meixner.

"Regelmäßig und streng" wird laut Verwaltung der Verkehr in der Fußgängerzone überwacht. Dafür patrouillieren täglich zwei Mitarbeiter zwischen 11 und 18 Uhr durch die Stadt. Sie sind ausschließlich dafür da, die Einhaltung der vorgeschriebenen Lieferzeiten zu überwachen.

Wer dagegen verstößt, kann sich nicht darauf verlassen, "nur" eine Verwarnung hinter dem Scheibenwischer vorzufinden. Vielmehr rufen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes regelmäßig Abschleppunternehmen, die das Fahrzeug am Haken aus der Fußgängerzone schleppen. Zudem dürfen die Fahrer nur auf bestimmten Routen durch die Innenstadt fahren. Rund um den Cityring gibt es einige extra markierte Ladezonen. Dort können Spediteure für einige Zeit stehen, um ihre Fracht auszuliefern.

Die Stadtverwaltung wird die Bezirksvertretung Bonn über das Gespräch mit den Verbänden in der Sitzung am Dienstag, 18. August, um 17 Uhr im Stadthaus informieren.

Klare Regel

Die Fußgängerzone in der Bonner Innenstadt darf nach der offiziell erlaubten Beladungszeit (6 bis 12 Uhr) nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden. Diese erhalten Geldtransportunternehmen, Post sowie Handwerksbetriebe, die dringende Arbeiten in der Fußgängerzone zu erledigen haben. Auch die Apotheken dürfen rund um die Uhr beliefert werden. Nach einer Diskussion im vergangenen Jahr haben sie eine entsprechende Erlaubnis erhalten.

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