Lärmdiskussion in Bonn Laute Musik auf Partyschiffen bleibt

BONN · Die Partyschiffe auf dem Rhein fahren weiter, und das auch wie gehabt mit Musik zu später Stunde. Nachdem die After-Job-Party in der vorigen Woche schon um 22 Uhr die Musik auf dem Oberdeck abstellen musste, was zu viel Verdruss geführt hatte, rudert der Eigner des Eventkatamarans MS "Rheinenergie" zurück.

 Musik an Bord: Für viele Gäste ist es ein tolles Erlebnis, auf einem Partyschiff zu tanzen und gleichzeitig das Rheinpanorama zu genießen.

Musik an Bord: Für viele Gäste ist es ein tolles Erlebnis, auf einem Partyschiff zu tanzen und gleichzeitig das Rheinpanorama zu genießen.

Foto: Ingo Firley

"Wir haben vereinbart, die nächsten Partys dieser Art mit einem neuen soundtechnischen Konzept auszustatten, welches auch nach 22 Uhr angemessene Musik auf dem Freideck mit den begründeten Forderungen der Anwohner verbinden wird", kündigte Achim Schloemer, der Vorstand der Köln-Düsseldorfer-Rheinschifffahrt AG (KD), gestern gegenüber dem Veranstalter an.

Dass er noch in der Vorwoche die Anordnung verfügt hatte, die Musik um 22 Uhr abzustellen, begründete er damit, dass die Crew wiederkehrend Probleme gehabt hatte, die notwendige "Zimmerlautstärke" bei den DJ's durchzusetzen. "Leider waren von dieser Entscheidung mit der After Job Party der Wanted GmbH eine Veranstaltung und ein langjähriger Partner betroffen, die sich immer um adäquate Lösungen und einen guten Dialog mit der KD bei der Durchführung der Partys gekümmert haben", bedauert Schloemer.

Partyveranstalter Rico Fenoglio zeigte sich grundsätzlich zufrieden damit, will gleichwohl seine nächste Veranstaltung auf dem Rhein eine halbe Stunde früher starten lassen. Und er rechnet damit, dass die KD sich eine Wiedergutmachung für seine Gäste einfallen lassen wird, denen die Musik so plötzlich abgedreht wurde.

Derzeit wird schon die nächste Partyveranstaltung in Bonn beworben, die kommenden Samstag auf dem Rhein stattfindet - eine "Electro-Swing-Party" auf der MS Beethoven. Dieses Schiff gehört zur Bonner Personenschifffahrt (BPS). "Wenn wir Partys mit lauter Musik haben, fahren wir Richtung Wesseling, wo die Raffineriebetriebe sind", sagte Kapitän Alexander Dahm gestern dem GA. "Und ab Nordbrücke drehen wir die Musik leiser und machen sie am Steiger in Bonn sofort aus."

Clemens Schmitz als Vorstand der BPS meinte, es sei rechtlich unklar, wie man mit Partyschiffen umzugehen habe. "Wir drehen um 22 Uhr die Musik ohnehin runter, aber nicht weil wir müssen." Das sei eine freiwillige Sache, die aus Rücksichtsnahme geschehe. Ansonsten gelte: So lange ein Schiff unterwegs sei, gebe es keine Handhabe. Erst wenn es wieder anlege, seien Polizei und Ordnungsamt wieder zuständig. Insofern sei die Vereinbarung, die die Stadt Köln an einem Runden Tisch mit der KD zu Partyschiffen geschlossen habe, eine freiwillige Verpflichtung gewesen. Die BPS hatte diese laut Schmitz nicht unterschrieben: "Denn nach Köln fahren wir relativ selten."

Recht auf dem Rhein

Auf dem Rhein als bedeutendste europäische Wasserstraße gelten nicht dieselben Gesetze wie an Land. Der Rhein ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und steht unter der Verwaltung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Was auf Wasserstraßen erlaubt ist, regelt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. In ihr ist das Thema Lärm und Partyschiffe jedoch nicht geregelt, in Paragraf 1.04 heißt es zur Sorgfaltspflicht nur: "Jede vermeidbare Beeinträchtigung der Umwelt ist zu verhindern."

So geht die Stadt Köln mit Lärm um

In Köln ist alles besser, dort kann länger und öfter laute Musik gemacht werden, heißt es oft. Diese Meinung ist - falsch. Das AC/DC-Konzert auf den Jahnwiesen war eine Ausnahme, nach der es jetzt auch erst mal wieder gut sei, sagt Inge Schürmann, Vize-Sprecherin der Domstadt. "Das müssen international herausragende Dinge sein, um genehmigt zu werden."

Aber: Die Anwohner seien vorher intensiv informiert worden. "Und daher gab es viele, die das Konzert vor ihrer Tür genossen haben", so Schürmann. Wie Raphael Murmann-Suchan, Sprecher des Kölner Verwaltungsgerichts, dem GA sagte, sind aus Köln seines Wissens nach schon lange keine Klagen wegen Musiklärms mehr eingegangen. Allerdings herrsche dort eine andere Situation: Open-Air-Konzerte wie auf Bonns Kunst!Rasen gebe es in Köln nur im Tanzbrunnen. Auch dort hätten Bürger einst geklagt. Dem Tanzbrunnen seien dann "sehr strenge Auflagen" gemacht worden, an die sich die Veranstalter halten.

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