Personalmangel: Anträge bleiben liegen Lange Wartezeit für Menschen mit Behinderung

BONN · Lange Wartezeiten auf Termine gibt es nicht nur im neuen Dienstleistungszentrum im Bonner Stadthaus. Auch Menschen, die einen Behindertenausweis beantragen wollen, müssen sich mächtig in Geduld üben.

Denn bei der Stadt Bonn ist ein Stau von 468 noch nicht bearbeiteten Anträgen aufgelaufen, die nur schleppend bearbeitet werden können. Es handelt sich um 333 Änderungs- und 135 Erstanträge.

"Aufgrund von Personalmangel ist es zutreffend, dass die Bearbeitungszeit im Schwerbehindertenrecht derzeit zwischen zwischen fünf und sechs Monaten liegt", teilte das Presseamt auf eine GA-Anfrage mit. Das monatliche Arbeitsaufkommen liege bei durchschnittlich 215 Erst- und 221 Änderungsanträgen. Hinzu kämen Widersprüche, Nachprüfungen und Ausweisverlängerungen.

"Eine Bekannte von mir wartet seit Jahresanfang auf einen Bescheid", berichtete ein Bonner dem GA. Der Frau seien die Prozente ihrer Behinderung reduziert worden, dabei sei in Wirklichkeit eine Verschlimmerung der Krankheit eingetreten. Um das nachzuweisen, müsse die Behörde auch bei den Ärzten der Antragsteller rückfragen.

"Aber auch das ist nach einem halben Jahr noch nicht passiert", so der GA-Leser, der ein "Organisationsversagen auf Kosten der Schwächsten der Gesellschaft" moniert. In der Tat scheint die Misere hausgemacht. Wie die Stadt mitteilt, seien mehrere Arbeitsbereiche aufgrund von Langzeiterkrankten, einer Wiederbesetzungssperre für eine Stelle für die Dauer eines Jahres sowie Mutterschutzzeiten gar nicht oder nicht voll besetzt gewesen, sodass es zur Verzögerung in der Antragsbearbeitung gekommen sei.

"Die Stadt Bonn bedauert dies und hat bereits versucht, durch interne organisatorische Maßnahmen gegenzusteuern", heißt es. Man hoffe, durch die Wiederbesetzung der freien Stelle mittelfristig eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten zu erreichen. Allerdings rechne man nicht vor Ende Oktober mit einer Abarbeitung der Rückstände, fügte Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann hinzu.

Überrascht reagiert die Behinderten-Gemeinschaft Bonn. Von ihren Mitgliedern sei das Problem bisher nicht geäußert worden, sagte die Vize-Vorsitzende Ulrike Graepp dem GA. Der Anspruch auf Erteilung des Behindertenausweises ergebe sich ab Antragstellung.

Graepp glaubt deshalb, dass Betroffenen aus der Bearbeitungsdauer kein Nachteil entstehe, wenn aufgrund des Antrages ein Schwerbehindertenausweis bewilligt wird. Ansonsten verweist sie darauf, dass ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis individuell gestellt und bearbeitet werde und die Erstellung der Fachgutachten Zeit benötige. "Eine sorgfältige Bearbeitung sollte daher in unser aller Interesse sein." [kein Linktext vorhanden]

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