Rocker in Bonn Kutten-Verbot für Hells Angels und Bandidos

BONN · Sollten in Zukunft wieder Mitglieder der Hells Angels oder der Bandidos auf ihren Motorrädern in Bonn einfallen, dürfte es für sie reichlich ungemütlich werden - zumindest wenn sie die Zugehörigkeit zu ihren Clubs wie bisher auf ihren als Kutten bezeichneten Jacken zur Schau stellen.

 Auf der Friedrich-Ebert-Allee an der Einmündung Walter-Flex-Straße wurden Rocker im Oktober kontrolliert.

Auf der Friedrich-Ebert-Allee an der Einmündung Walter-Flex-Straße wurden Rocker im Oktober kontrolliert.

Foto: Kraus

Denn wie Staatsanwaltschaft und Polizei Bonn auf GA-Anfrage erklärten, droht ab sofort jedem Mitglied ein Strafverfahren, der die inzwischen als grundsätzlich verboten eingestuften typischen Clubkennzeichen öffentlich zeigt.

Die Ermittlungsbehörden stützen ihre Haltung auf ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom April diesen Jahres, das erstmals den Straftatbestand des "Zuwiderhandelns gegen Verbote nach dem Vereinsgesetz" bejaht, unabhängig davon, ob ein Ortsverein der Hells Angels oder Bandidos explizit verboten ist oder nicht. Nachdem zunächst die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft und Polizei dieses Urteil als Grundlage für eine grundsätzliche Strafverfolgung angekündigt hatten, wollen nun auch die Behörden in Köln und Bonn Ermittlungsverfahren gegen jeden einleiten, der die Kennzeichen der beiden Clubs öffentlich zeigt.

Strafandrohung: Bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe. "Wir werden in jedem Einzelfall prüfen, ob eine Straftat vorliegt", bestätigte die Sprecherin der Bonner Staatsanwaltschaft, Karen Essig. Wie Bonns Polizeisprecher Robert Scholten erklärte, habe man sich mit den Kollegen "auf der Rheinschiene verständigt, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können". Alle Behörden haben sich damit der Rechtsauffassung der Hamburger Richter angeschlossen, wonach ein Ortszusatz lediglich eine unwesentliche Abweichung darstellt, die eine Übereinstimmung mit den verbotenen Originalkennzeichen nicht in Frage stellt.

Und das gilt sowohl für die Embleme und Schriftzüge der Hells Angels als auch der Bandidos. In Zukunft also wird es die Polizei nicht dabei belassen, die Rockergruppen nur zu kontrollieren, wenn sie sich, wie zuletzt im Oktober, in Bonn zwecks Machtdemonstration zur Schau stellen.

Bonns FDP-Landtagsabgeordneten Joachim Stamp wird es besonders freuen. Er hatte kürzlich dieses Vorgehen für Bonn gefordert und erklärt: "Wir haben in Bonn genügend Probleme mit Einbruchskriminalität und gewaltbereiten religiösen Extremisten. Wenn man die Kriminalität von Rockerbanden durch ein Kuttenverbot eindämmen kann, sollten wir diese Möglichkeit nutzen."

Das Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat am 7. April in einem entsprechenden Fall entschieden: Die öffentliche Verwendung der typischen Kennzeichen der Hells Angels zum Beispiel auf den als Kutten bezeichneten Lederjacken von Mitgliedern ist auch dann als verboten und somit als strafbar anzusehen, wenn diese Kennzeichen mit einem Ortszusatz versehen sind, der sich auf ein bislang noch nicht verbotenes Charter (Ortsverein) bezieht.

Das war bisher noch ungeklärt. In der Vergangenheit sind zwar immer wieder Ortsvereine der Hells Angels verboten worden, und damit in der Folge auch die öffentliche Verwendung der Vereinskennzeichen, nämlich der behelmte Totenschädel mit Engelsflügeln und der rote Schriftzug Hells Angels.

Als erstes wurde im Oktober 1983 der "Hells Angels Motor-Club" vom Bundesinnenminister verboten, im April 2012 verfügte das NRW-Innenministerium ein Verbot der "Hells Angels MC Cologne", das zwar vollziehbar, zurzeit jedoch noch nicht bestandskräftig ist. Das Hamburger Urteil dient den Ermittlungsbehörden nun als Grundlage für die Strafverfolgung, unabhängig von Ortsvereinen.

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