Landgericht in Bonn Kleptomanin muss erneut ins Gefängnis

BONN · Es war ein sehr kleiner Strohhalm, an den sich eine 58 Jahre alte Frau gestern vor dem Landgericht klammerte. In der Berufungsverhandlung wollte die 20 Mal einschlägig vorbestrafte Kleptomanin erreichen, dass eine sechsmonatige Haftstrafe doch noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wird.

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht die Mutter mehrerer erwachsener Kinder zum direkten Gang ins Gefängnis verurteilt, da sie im März 2014 in einem Bonner Kaufhof beim Ladendiebstahl erwischt wurde: Kleidung, Porzellan und Spielzeug im Gesamtwert von gut 300 Euro hatte die gut situierte Frau - ihr Mann verdient fast 4000 Euro im Monat - mitgehen lassen.

Seit mittlerweile 43 Jahren macht die Angeklagte immer wieder lange Finger. Mehrfach wurde sie zu Bewährungsstrafen verurteilt, damit sie an sich arbeiten kann. Dies versuchte die Frau auch: Seit mittlerweile zehn Jahren befindet sie sich in therapeutischer Behandlung. Trotzdem kommt es immer wieder zu Diebstählen. Die Folge: Inzwischen saß die 58-Jährige dreimal hinter Gittern. Trotzdem gab ihr das Kölner Amtsgericht zuletzt noch einmal eine Bewährungsstrafe - obwohl die Angeklagte aus dem offenen Vollzug heraus lange Finger gemacht hatte.

Offenbar sind die Diebstähle eine Art Ventil, mit der sich die Frau einen Stressabbau verschafft. In der jüngeren Vergangenheit waren es stets Eheprobleme, die der Grund für das Stehlen gewesen sein sollen. Bei der letzten Tat war sie nach eigenen Angaben verzweifelt, da ihr Mann nicht mit ihr über seine Erkrankung gesprochen habe. Vom psychiatrischen Gutachter wurde der Frau zwar eine Persönlichkeitsstörung attestiert, diese sei jedoch nicht so gravierend, dass eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit vorliege.

Das einzige für eine Bewährungsstrafe sprechende Argument, das der Verteidiger anführen konnte, war, dass der gesundheitlich schwer angeschlagene Ehemann sich jetzt erstmals bereit erklärt hatte, eine Paartherapie anzugehen. Dies reichte jedoch weder dem Staatsanwalt noch den Berufungsrichtern. Die Berufung wurde verworfen.

Die Kammervorsitzende betonte, dass dieses Urteil der 58-Jährigen dabei helfen soll, "ihr Leben nachhaltig zu verändern. Wir glauben nicht daran, dass etwas passiert, wenn noch mal eine Bewährung gegeben wird", sagte die Richterin. Es sei eher davon auszugehen, dass die Angeklagte dann wieder in "alte Verhaltensmuster" zurückfällt.

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