Weiberfastnacht 2013 Karnevalsparty mit Pfefferspray gesprengt

BONN · Während sich der echte Jeck am Dienstag um 9 Uhr gut gelaunt auf den Start der neuen Session um 11.11 Uhr vorbereitet, sitzt ein fehlgeleiteter Narr mit bangem Blick vor dem Amtsgericht.

Unabhängig davon, ob die Strafrichterin diesen Prozesstermin zufällig oder bewusst gewählt hat, Karnevalsstimmung kommt nicht auf angesichts des Vorwurfs gegen den Mann: Mit Pfefferspray verletzte der 26-Jährige in der Mönchskutte an Weiberfastnacht 2013 in der Beethovenhalle mindestens 50 andere Gäste. Und sprengte damit die ganze Party.

Für den Angeklagten steht viel auf dem Spiel, denn er ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt: 2010 wurde er wegen bandenmäßigen Diebstahls und Drogenverstoßes zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt und steht noch unter Bewährung. Und so ist er bereit, alles zu gestehen, um so glimpflich wie möglich davonzukommen.

Er habe aber, so beteuert der junge Mann, die Dose Pfefferspray nicht mitgebracht in die Beethovenhalle. Sie sei auf der Tanzfläche herumgerollt, und er habe sie nur aufgehoben und eingesetzt. Aber erst als das kollektive Husten einsetzte, habe er erkannt, was er da versprühte. Warum er es überhaupt tat, das kann er nicht sagen. Aber er beteuert: "Ich wollte niemanden verletzten, es tut mir sehr leid."

Sein Anwalt Thomas Ohm versucht sich an einer Erklärung: "Karneval, Alkohol, Rambazamba, Unüberlegtheit, das ist die ganze Geschichte." Das Ausmaß aber sei ihm nicht klar gewesen, "und wie das Pfefferspray durch die Klimaanlage im Saal verwirbelt wurde".

Fest steht: Die Party war mit einem Schlag beendet, 50 Gäste meldeten sich später als Geschädigte. Zwei junge Frauen, die damals plötzlich Tränen in den Augen und Kratzen im Hals hatten, berichten im Zeugenstand, dass sie den Mann in der Mönchskutte dabei beobachteten, wie er in den Raum hinein sprühte und dann die Dose in den Müll warf. Sie identifizierten ihn für die Polizei. Warum die Beamten bei dem 26-Jährigen jedoch keinen Alkoholtest machten, versteht niemand im Saal.

Am Ende geht die Rechnung des Angeklagten auf, von dem sein Bewährungshelfer sagt, er sei auf einem guten Weg. Der 26-Jährige wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Haft verurteilt und kommt mit Bewährung davon. Richterin Jasmin Bräuer gibt ihm mit auf den Weg: "Ich hoffe, Sie haben was daraus gelernt und tun das nie wieder. Ich möchte Sie hier nicht wiedersehen." Der Angeklagte nickt und verlässt schleunigst den Saal.

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