Botschaftsgrundstück Japan will nicht zahlen

BONN · Die Stadt Bonn prüft, ob sie im Rechtstreit gegen Japan eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen wird. Das teilte am Mittwoch Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann mit.

Bei dem Streit geht es um 166.520 Euro, die Japan an die Stadt für sein ehemaliges Botschaftsgrundstück in Bonn nach Abschluss einer Entwicklungsmaßnahme als Ausgleich zahlen sollte. Japan hatte dagegen geklagt, die Stadt bekam vor dem Verwaltungsgericht Köln zunächst Recht. Im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht unterlag die Stadt jedoch (der GA berichtete).

Dabei beriefen sich die Richter auf Artikel 23 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD), wonach diplomatische Missionen von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Steuern und sonstigen Abgaben befreit seien. Das gelte allerdings nicht, wenn kommunale Abgaben als Vergütung für bestimmte Dienstleistungen bestimmt seien, erklärte Hoffmann. Dies habe das Verwaltungsgericht Köln ausdrücklich bestätigt.

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