Prozess in Bonn Integrationshelferin hat eigene Schüler bestohlen

Bonn/Troisdorf · Was sie sich dabei gedacht hat, die Kinder einer sechsten Schulklasse zu bestehlen, weiß eine 53 Jahre alte Troisdorferin heute selbst nicht mehr. Im April und Mai dieses Jahres hatte die Frau, die damals als Schulbegleiterin in einer Bonner Gesamtschule arbeitete, lange Finger gemacht.

In der Umkleidekabine der Turnhalle und aus der Klasse verschwanden immer wieder Sachen: Mal waren es sportliche Markenschuhe, dann Umhängetaschen und auch eine Sweatshirtjacke einer angesagten amerikanischen Modemarke. Am Donnerstag musste sich die bislang nicht vorbestrafte Angeklagte wegen sechsfachen Diebstahls vor dem Bonner Amtsgericht verantworten.

Die Diebin war relativ schnell enttarnt worden: Ein Schüler erwischte sie. Zudem entdeckte eine Lehrerin eine vermisste Tasche im Auto der Integrationshelferin. Bei Ermittlungen stellte sich heraus, dass die 53-Jährige einige Teile schon über eine Internetplattform versteigert hatte.

Im Prozess legte sie sofort ein umfassendes Geständnis ab. "Das ist eine ganz schlimme Sache, die ich da gemacht habe", so die Troisdorferin. "Man muss sich schämen, so etwas getan zu haben." Als Motiv nannte sie einen "hohen finanziellen Druck zu der Zeit". Als sie eine Zeit nach der Scheidung keine Unterhaltszahlungen mehr bekommen habe, sei sie in Geldnöte geraten.

Fast alle Bestohlenen bekamen ihr Eigentum zurück

Die 53-Jährige: "Es tut mir sehr leid. Ich werde es natürlich nicht wieder tun." Nach der Enttarnung ihrer Machenschaften - die ihren Rauswurf zur Folge hatte - hatte die Frau versucht, die zum Teil bereits versteigerten Sachen zurückzubekommen. Bis auf einen Schüler bekamen alle Bestohlenen ihr Eigentum zurück. Trotzdem fand der Vertreter der Staatsanwaltschaft deutliche Worte für das Verhalten der momentan arbeitslosen Integrationshelferin: "Ich persönlich finde das schäbig."

Von Strafrichter Dominik Reppel wurde die Frau wegen Diebstahls zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro (90 Tagessätze à 15 Euro) verurteilt. Er betonte vor allem den Missbrauch der erheblichen Vertrauensstellung, den die Angeklagte als Schulbegleiterin hatte. Zudem warf er der Diebin vor, sich Opfer ausgesucht zu haben, die es "nicht besonders dicke haben".

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