DNA-Spuren überführen Räuber Hohe Haftstrafe für Schmuckraub

Bonn · Bis zum Ende des Indizienprozesses vor dem Landgericht hat der 41-Jährige bestritten, an einem bewaffneten Raubüberfall auf ein Schmuckgeschäft in der Bonner Innenstadt beteiligt gewesen zu sein. Doch die am Tatort gesicherten DNA-Spuren wurden ihm zum Verhängnis.

Wegen schweren Raubes verurteilten die Richter der Ersten Großen Strafkammer ihn - wie vom Staatsanwalt beantragt - zu viereinhalb Jahren Haft.

Am 23. Juli 2010 hatten zwei Männer und eine Frau die Verkäuferin des Schmuckgeschäfts überfallen. Das Opfer wurde damals gefesselt und mit einer Waffe bedroht. Mit Schmuck im Wert von etwa 125 000 Euro war den Räubern die Flucht gelungen.

Erst die an dem Türgriff und an den Kabelbindern gesicherten DNA-Spuren hatten die Ermittler zu dem Rumänen geführt, der seit mehreren Jahren auf Ibiza lebt. Ein Abgleich bei der spanischen Polizei brachte den Treffer. Daraufhin war der 41-Jährige auf Mallorca festgenommen und im Februar ausgeliefert worden.

Im Prozess versuchte der Mann mehrfach, Alibis vorzulegen - doch alle seine Schilderungen konnten widerlegt werden. Zunächst gab der 41-Jährige an, er sei am Tattag in Rumänien nach einer Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen worden. Dann war er sich sicher, dass er am Tattag bei einem einen Termin auf einer Polizeiwache in Rumänien war.

Beide Alibis konnten dank der Hilfe der rumänischen Polizei und Justiz schnell entkräftet werden: Die Entlassung aus der Haft war bereits Monate vorher, und auch der Termin bei der Polizei hatte schon vor dem Überfall stattgefunden. Trotzdem blieb der Angeklagte dabei, dass er noch nie in seinem Leben in Deutschland gewesen sei.

Dagegen sprachen laut Urteil vor allem die an der Eingangstür gefundenen DNA-Spuren. Mit einer Wahrscheinlichkeit von eins zu 400 Trilliarden gehören sie zu dem Rumänen. Die Tür war damals von demjenigen des Trios zugezogen worden, der dem Angeklagten auf dem Video der Überwachungskamera ähnlich sieht.

Auch der letzte Versuch des Räubers, die Richter von seiner Unschuld zu überzeugen, misslang: Der 41-Jährige behauptete, sich im Sommer 2009 bei einem Motorradunfall zwei Narben im Gesicht zugezogen zu haben. Diese müssten seiner Meinung nach bei dem Täter auf den Videoaufnahmen zu sehen sein - wenn er der Räuber wäre. Diese Angaben wurden jedoch durch Fotos der spanischen Polizei widerlegt. Dort wurde der Angeklagte im Herbst 2009 erkennungsdienstlich behandelt: Narben waren auf den Bildern nicht zu erkennen.

Strafverschärfend werteten die Richter neben der hohen Beute die psychischen Folgen für die Verkäuferin, die bis heute in therapeutischer Behandlung ist. Eine schwere Erkrankung des 41-Jährigen sorgte jedoch dafür, dass die Strafe nicht noch höher ausfiel. jeo

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort