Prozess in Bonn Großeinkäufe mit gefälschten Kreditkarten

BONN · Im Sommer 2012 waren die drei Männer auf der Anklagebank zwei Wochen lang in Bonn, der Region und bis nach Hessen im Dauereinsatz und kauften an Tankstellen und Autobahnraststätten im großen Stil Zigaretten ein - mit neun gefälschten Kreditkarten.

Im Februar 2013 wurden sie dafür vom Bonner Landgericht zu Haftstrafen verurteilt - wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs und Kreditkartenfälschung. Nun sitzen sie wegen derselben Taten erneut auf der Anklagebank vor einer anderen Bonner Strafkammer, denn der Bundesgerichtshof (BGH) hob das erste Urteil als rechtsfehlerhaft auf.

"Grundsätzliche Bedenken" hat der 2. Strafsenat des BGH, wie er in seiner Entscheidung schreibt, dass die Männer tatsächlich im rechtlichen Sinne als Bande und gewerbsmäßig unterwegs waren. Und so stellte der Vorsitzende Richter der 4. großen Strafkammer, Josef Janßen, dann auch am Dienstag zu Prozessbeginn fest: "Wir reden jetzt über ganz neue Strafen und fangen ganz neu an."

In der ersten Instanz waren die drei Männer - heute 33, 28 und 27 Jahre alt - zu dreieinhalb, drei und zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dem 27-Jährigen, einem Niederländer, war zugutegehalten worden, dass er bereits im Ermittlungsverfahren ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte.

Als Kopf der Truppe galt der 33-jährige Sohn eines Diplomaten, der den 28-Jährigen in die Sache hineingezogen haben soll. Dieser Angeklagte, der früher beim BSC Fußball spielte, stellte den anderen eine leer stehende Wohnung zur Verfügung.

Insgesamt 26 Mal setzte das Trio die Karten laut Anklage ein und kauften am Ende sogar einmal den gesamten Zigarettenbestand an einer Tankstelle auf. Gesamtschaden laut Anklage: 12 000 Euro. Am 8. August 2012 war das Spiel aus: Als die Männer luxuriös in einem Bonner Hotel übernachteten, bemerkte die Rezeptionistin, dass mit der Kreditkarte etwas nicht stimmte und alarmierte die Polizei. Die Männer wurden in ihren Betten liegend festgenommen. Alle drei sind auf freiem Fuß und stellen sich nun dem neuen Prozess. Und sind erneut geständig.

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