Bonner Jugendschöffengericht Fünf Jahre Haft für brutalen Räuber

BONN · Wo er auftauchte, hinterließ er nichts als Angst und Schrecken. Doch damit ist jetzt Schluss: Vom Jugendschöffengericht wurde ein 18-jähriger Bonner zu einer fünfjährigen Einheitsjugendstrafe verurteilt. Zwischen Februar 2012 und Juli 2014 hatte der Intensivtäter acht Straftaten begangen.

Amtsgerichtsdirektorin Birgit Niepmann teilte mit, dass der 18-Jährige unter anderem wegen schweren Raubes, schwerer räuberischer Erpressung, Nötigung und immer wieder wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Wegen des Alters des Angeklagten fand der Prozess, der sich über sieben Verhandlungstage hinzog, unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Besonders schlimm traf es einen Bekannten des Angeklagten: Im November 2013 verbrachte das spätere Opfer (20) mit dem 18-Jährigen und einem weiteren Freund einen gemeinsamen Abend. Der 20-Jährige kaufte laut Gericht eine Flasche Wodka, die zusammen geleert wurde. Dann kam der Angeklagte jedoch auf die Idee, dem 20-Jährigen 200 Euro abzunehmen, die dieser zuvor an einem Geldautomat abgehoben hatte, um seine Miete zu bezahlen.

Ohne Vorwarnung schlug der einschlägig Vorbestrafte dem Opfer von hinten gegen den Kopf. Es folgten etliche Schläge und Tritte. Zwischendurch nahm der 18-Jährige seinem Opfer Smartphone und Geld ab. Als der Verprügelte darum bat, sein Geld wiederzubekommen, und davon sprach, von einer Anzeige abzusehen, drehten der 18-Jährige und der Freund erst richtig auf.

Abwechselnd bedrohten sie den 20-Jährigen mit einem Messer, hielten es ihm an den Hals, stach ihm damit in den Kopf und schnitten ihm in die Finger. Vier Tage musste das Opfer, das unter anderem eine Gehirnerschütterung erlitten hatte, im Krankenhaus behandelt werden.

Auch vor Frauen machte der brutale Schläger nicht halt. Am Karnevalssamstag dieses Jahres bewarf er laut Urteil in der Innenstadt eine junge Frau mit einer Clownsmaske. Als eine 23-Jährige einschritt, schlug er sofort zu. Zudem schnappte er sich eine Geldbörse, die aus einer Handtasche zu Boden gefallen war.

Als die Frauen versuchten, den 18-Jährigen festzuhalten, schlug er ihnen immer wieder ins Gesicht. Außerdem trat er auf die 23-Jährige ein, nachdem diese zu Boden gefallen war. Die junge Frau klagte anschließend über Prellungen im Gesicht und an den Beinen sowie über einen abgebrochenen Eckzahn. Bis heute leidet die junge Frau an den Folgen des Übergriffs.

Wie die Gerichtsdirektorin mitteilte, ist im Urteil die Rede von "massiver Brutalität" und "massiven Misshandlungen". Die Prügelattacke auf den Bekannten sei ein "besonders verachtenswerter Vertrauensmissbrauch" gewesen. Zu etlichen Taten sei es ohne jeden Grund und Anlass gekommen.

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