Anrechnung von Bereitschaftsdiensten Feuerwehr Bonn: Neun Beamte klagen

BONN · Neun Beamte der Berufsfeuerwehr haben die Stadt Bonn verklagt. "Es geht um die Anrechnung von Bereitschaftsdiensten auf die Dienstzeit", bestätigt Raphael Murmann-Suchan, der Sprecher des Verwaltungsgerichtes in Köln.

Die Feuerwehrmänner wollen offenbar eine höhere Stundenzahl angerechnet bekommen. Die Stadtverwaltung lehnte auf GA-Anfrage jeden Kommentar zu den Klageverfahren ab.

Hintergrund der Auseinandersetzung dürfte die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu Bereitschaftsdiensten sein, die später auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden ist. Demnach müssen Arbeitgeber die Rufbereitschaft auf die Dienstzeit anrechnen.

Vor kurzem gestand die Stadtverwaltung acht Feuerwehrführungskräften, die nicht mit den Klägern identisch sind, Entschädigungszahlungen von insgesamt 251.000 Euro sowie anteiligen Freizeitausgleich zu. Die Beamten, darunter auch Feuerwehrchef Jochen Stein, hatten einen Ausgleich für Bereitschaftsdienste gefordert, die sie seit 2010 geleistet hatten. Die Beamten des höheren und gehobenen Dienstes übernehmen die Leitung vor Ort, wenn die Feuerwehr große Einsätze fährt. Seit Februar gilt für den sogenannten Direktionsdienst der Führungsriege eine neue Regelung; er gilt jetzt vollständig als Arbeitszeit.

Die neun am Kölner Verwaltungsgericht anhängigen Verfahren sind nach Auskunft des Gerichtssprechers im Sommer des vergangenen Jahres eingegangen. Es stünden jedoch noch Stellungnahmen der Beteiligten aus. "Bei Verfahrenslaufzeiten von rund einem Jahr in der Beamtenrechtskammer ist derzeit ein Termin für eine mündliche Verhandlung leider noch nicht absehbar", teilte Murmann-Suchan mit.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort