35-Jähriger bestahl Senioren Falscher Unitymedia-Mitarbeiter verurteilt

BONN · Der freundliche Mann, der im vergangenen Jahr immer nur bei älteren Menschen klingelte, trug die Uniform eines Unitymedia-Mitarbeiters und erklärte, den Fernsehempfang überprüfen zu müssen. Vertrauensvoll ließen ihn die Senioren in die Wohnung - und wurden bestohlen. Vor Gericht legt der 35-Jährige nun ein Geständnis ab - und kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.

Zerknirscht sitzt er vor dem Bonner Amtsgericht und gibt zu, was ihm die Anklage vorwirft: Er hat seine Opfer, die teils weit über 80 Jahre alt waren, schamlos belogen, sie abgelenkt und aus den Wohnungen mitgenommen, was für ihn von Wert war. So stahl er Handtaschen und Geldbörsen, während die Senioren glaubten, er sehe sich ihre Fernseher an.

Eine ganze Weile hatte die Polizei zwischen September und Dezember nach dem falschen Mitarbeiter des Kabelnetzbetreibers gefahndet und die Bevölkerung gewarnt, bevor sie dem Täter auf die Spur kam - mit Hilfe der Überwachungskameras von Banken. Denn drei Mal hatte der 35-Jährige mit den Scheckkarten von Opfern insgesamt knapp 5000 Euro aus Automaten gezogen. Und als er in einem Mehrparteienhaus, wo er seine Masche ebenfalls abgezogen hatte, im Fahrstuhl in die dort installierte Kamera blickte, war sein falsches Spiel vorbei: Auf den aufgezeichneten Bildern wurde er von der Polizei erkannt und endlich gefasst.

Er nutzte das hohe Alter seiner Opfer schamlos aus

Im Prozess erklärt er, was ihn zu den Taten getrieben habe: Er habe tatsächlich für Unitymedia gearbeitet, sei jedoch im Sommer 2014 von der Firma entlassen worden. Und weil er sich vor seinen Eltern so geschämt habe, dass er den Job verloren hatte, sei er auf die fatale Idee gekommen, sich das Geld mit dieser Masche zu besorgen. Wie viele Senioren seine Opfer wurden, ist unklar. Insgesamt hatten sich 30 Geschädigte gemeldet.

Verurteilt wird der vorbestrafte 35-Jährige am Ende wegen fünf nachweisbarer Fälle von Diebstahl und Computerbetrug unter Einbeziehung früherer Verurteilungen zu 22 Monaten Haft auf Bewährung. Das Gericht hält ihm seine damalige Zwangslage zugute, wertet es aber als strafschärfend, dass er für die Begehung der Taten das hohe Alter seiner Opfer schamlos ausnutzte. Der 35-Jährige verpflichtet sich im Prozess in einem Fall schriftlich zur Schadenswiedergutmachung.

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