Krankenversicherung verklagt Supermarkt Erdbeere soll Rentnerin zu Fall gebracht haben

BONN · Es war nur eine kleine Erdbeere, doch die auf dem Boden eines Supermarktes liegende Frucht soll einen schmerzhaften Unfall verschuldet haben: Eine 72-jährige Kundin stürzte in dem Geschäft so schwer, dass sie sich einen Oberschenkelhalsbruch zuzog.

Vor der ersten Zivilkammer des Bonner Landgerichts hat die Krankenversicherung der Rentnerin den Supermarkt nun auf Zahlung der Behandlungskosten verklagt: 16 000 Euro will die Versicherung haben, denn sie geht davon aus, dass der Boden in der Obst- und Gemüseabteilung nicht - wie vorgeschrieben - alle 15 Minuten kontrolliert wurde. Im Zeugenstand schilderte die 72-Jährige, dass der Nachmittag des 31. Mai 2014 zunächst entspannt begonnen hatte. Mit einer Freundin (75) trank sie in einem Café Eiskaffee, anschließend wollten die Frauen noch ein paar Kleinigkeiten einkaufen.

Rentnerin verletzt sich beim Sturz schwer

Was sie in der Obst- und Gemüseabteilung zu Fall brachte, daran kann sich die Rentnerin selbst nicht mehr erinnern. "Ich bin auf den Fliesen ausgerutscht und nach hinten gefallen wie der Blitz", so die Rentnerin. Die hinter ihr gehende Freundin, die ebenfalls als Zeugin gehört wurde, hatte jedoch "etwas matschiges Rotes" auf dem Boden liegen sehen. "Meine Freundin muss mit dem Fuß draufgetreten und nach vorne weggerutscht sein", war die 75-Jährige sicher.

Der Oberschenkelhalsbruch führte zu mehreren Klinikaufenthalten. Bis heute fällt der Rentnerin das Treppensteigen schwer, und zur Sicherheit hat die 72-Jährige meist einen Gehstock dabei.

Marktleiter: Der Boden wird regelmäßig kontrolliert

Dass dem Supermarkt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann, erscheint derzeit fraglich: Der stellvertretende Marktleiter sagte als Zeuge aus, dass es zwar keinen festen Reinigungsplan im Tagesablauf gebe. Es werde jedoch in regelmäßigen Abständen kontrolliert.

Die Leiterin der Abteilung ging sogar noch weiter. Sie behauptete, den Boden kurz vor dem Unfall überprüft zu haben. Sie könne schwören, dass zu diesem Zeitpunkt keine Erdbeere dort gelegen habe. Zivilrichter Gabriel Glasmann schlug den Parteien den Abschluss eines Vergleichs vor, der die Zahlung von 4000 Euro an die Versicherung vorsieht. Sollte die gütliche Einigung in den nächsten Wochen nicht zustande kommen, wird der Prozess fortgesetzt.

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