Bonner Landgericht Ehemaliger Leiter muss Ako-pro-Seminar 23.500 Euro zurückzahlen

BAD GODESBERG · Der von der Stadt mit Rückzahlungen belangte Verein Ako-pro-Seminar konnte vor dem Landgericht Bonn einen ersten Erfolg gegen seinen des Betrugs beschuldigten vormaligen Leiters verbuchen. Der heute 54-Jährige muss der dem Aloisiuskolleg (Ako) nahestehenden Bildungseinrichtung knapp 23.500 Euro als Schadensersatz und Rückgabe von Vereinseigentum zahlen.

Untreue zu Lasten des Vereins hat der ehemalige Leiter laut Urteil begangen, indem er Gelder in eine sogenannte "schwarze Kasse" fließen ließ. So hatte der 54-Jährige Gebühren in Höhe von mehr als 4000 Euro für Pfadfinder-Schnupperkurse in bar erhalten - aber nicht ordentlich verbucht.

Ob der Beklagte das Geld für sich oder - außerhalb der Buchführung - doch für den Verein genutzt hat, spielt in den Augen der Richter keine Rolle. Auch die Gebühren von Tagesgästen auf den Tennisplätzen des Vereins waren veruntreut worden. Zudem hatte der 54-Jährige den Erlös einer Pfandflaschensammelaktion bei Rheinkultur im Jahr 2009 nicht ordentlich abgerechnet, sondern in die schwarze Kasse fließen lassen.

Diese 800 Euro hatte er nach eigenen Angaben in ein Projekt des Vereins in Burkina Faso gesteckt. Fest steht laut Urteil, dass sich der ehemalige Leiter sein Privatauto zu Unrecht mit einer Kreditkarte des Vereins mehrfach vollgetankt hat. Der Schaden: Mehr als 2000 Euro. Zudem hatte er für 640 Euro neue Reifen für sein Auto gekauft. Auch die muss er nun zurückzahlen.

Der größte Posten ist ein vom Verein finanziertes geländegängiges Wohnmobil. Dieses hatte er, so die Richter, auf sich zugelassen und sich stets als Eigentümer aufgeführt. Die vom Verein geforderte Herausgabe des Fahrzeugs konnte nicht mehr stattfinden: Der 54-Jährige hat das Gefährt vor Kurzem verkauft. Daher wurde er nun dazu verurteilt, für den Wagen 15 000 Euro ans Seminar zu zahlen.

Sehr zufrieden mit diesem Urteil ist der neue Vorstand des Ako-pro, so dessen aktueller Vorsitzender Dirk Stueber. Der Beklagte sei als Vorsitzender des Vereins "seiner Verantwortung somit in keinster Weise gerecht" geworden. Stueber: "Er hat sich privat auf Kosten des Ako-pro bereichert. Wir sehen das durchaus auch als Aussage über sein Verhältnis zu den vielen Kindern und Jugendlichen, die sich im Verein engagiert haben."

Der neu aufgestellte Verein benötige das ihm vom Gericht zugesprochene Geld dringend, um zukünftig wieder gute Freizeit- und Bildungsangebote unterbreiten zu können. Laut Stueber hat das Ako-pro-Seminar der Stadt in Folge eines Berichts des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) bislang schon mehr als 40.000 Euro an Fördergeldern zurück überwiesen. Wie berichtet, hatte das RPA dem damaligen Vereinsleiter jahrelange systematische Täuschung bei der Beantragung von Zuschüssen vorgeworfen.

Nach GA-Informationen soll es sich bei den gut 40.000 Euro bislang nur um falsch abgerechnete Einzelmaßnahmen gehandelt haben. Sollte die Verwaltung nun die nach Meinung des RPA-Berichts ebenfalls fälschlich beantragten Fördergelder für eine angebliche "Offene Tür Arbeit" zurückfordern, ginge es um über viele Jahre gezahlte rund 33.000 Euro pro Jahr.

Vom Beschuldigten selbst ist keine Stellungnahme zu bekommen, weil, so sein Anwalt Winfried Seibert, die schriftlichen Entscheidungsgründe noch nicht vorlägen. "Die Frage, ob und in welchem Umfang Berufung eingelegt wird, kann verantwortlich erst anhand der Entscheidungsgründe beantwortet werden."

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