Bonner Rentner Die Odyssee des Heimkinds geht weiter

BONN · Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Das ist das Lebensmotto eines Bonner Rentners, der seit Jahren versucht, Entschädigungen dafür zu erhalten, dass er als Heimkind ausgebeutet und misshandelt wurde. Der Mann, der anonym bleiben will, hat eine furchtbare Odyssee hinter sich.

Nach dem Krieg geboren, sei er von seiner Mutter verstoßen und von einem Heim ins andere geschickt worden, berichtet er. Dann sei er als behindert eingestuft und in ein besonderes Heim eingewiesen worden. Dort arbeitete er als Gärtner, angeblich zu therapeutischen Zwecken. Tatsächlich sei er aber eine Arbeitskraft gewesen, die nur kostenfreies Obdach und Logis erhielt.

"Schläge, sexueller Missbrauch und Misshandlungen gehörten zur Tagesordnung", erläutert Christian Koch, der Rechtsanwalt des Bonners. Im Stehen essen müssen, sich in die pralle Sonne stellen, weil er angeblich eine Limo geklaut hatte, daran erinnert sich der Rentner noch heute mit Schrecken.

Ein Pfleger habe ihn mit einem Riemen und einer Schaufel geschlagen, so dass der Junge die Vorderzähne verlor und erst zwei Jahre später zum Zahnarzt durfte. "Bis heute leidet mein Mandant an einem Sprachfehler. Er weint, wenn er sich mit seinen Freunden von damals trifft und über die Geschehnisse spricht.

Die Brutalität und der Hass der Pfleger haben ihn traumatisiert." Jahrelang habe es so ausgesehen, als wenn der Gequälte keine Gerechtigkeit erfahren würde. Und dann geschah in Folge des Missbrauchsskandals das Unglaubliche: Die Landes- und Bundespolitik wurde auf die unmenschlichen Bedingungen in deutschen Heimen aufmerksam und errichtete 2012 mit den Kirchen, Orden und Wohlfahrtsverbänden den Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1975" , der mit finanziellen Hilfen das Leid und Unrecht der Vergangenheit lindern sollte.

Der Bonner schöpfte Hoffnung und versuchte, Leistungen aus dem Fonds zu erhalten. Und hier beginnt Teil zwei seiner Odyssee. Die Geschäftsstelle des Fonds in Köln, vertreten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, habe die Leistungen verweigert, berichtet Anwalt Koch entrüstet.

Kinder und Jugendliche, die zum Zweck der Pflege in einer Einrichtung der Behindertenhilfe untergebracht waren, fielen eben nicht unter den Anwendungsbereich der Satzung, sagte Geschäftsstellenleiterin Gabriele Claudel dem GA auf Anfrage. "Es ist daher nicht möglich, Menschen, die diesem Betroffenenkreis angehören, Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung zu gewähren."

Derzeit fänden zwischen Bund und Ländern aber sehr wohl Abstimmungen zur Schaffung einer Regelung für Betroffene aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie statt, um ihnen ein den Ex-Heimkindern vergleichbares Leistungsspektrum zur Verfügung zu stellen, macht Claudel klar. Das letzte Wort scheint also noch nicht gesprochen zu sein.

"Ich werde für meinen Mandanten kämpfen", sagt Koch. Er werde beim Amtsgericht Köln Klage gegen den Fonds einreichen. Richter Marcus Strunk bestätigt dem GA, dass für das beabsichtigte Verfahren ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt wurde. Dass der Fonds derzeit nur nicht behinderten Heimkindern zustünde, bestrafe seinen Mandanten doppelt, argumentiert Koch. "Behinderte wurden ebenfalls misshandelt, aber nur Nichtbehinderte erhalten Entschädigung."

Fonds Heimerziehung

Der Fonds garantiert Ausgleichszahlungen für Hunderttausende Kinder, die in der Bundesrepublik in den Jahren 1949 bis 1975 in Erziehungsheimen untergebracht waren. Dort mussten sie arbeiten und wurden manchmal so schwer misshandelt, dass sie bis heute an psychischen Schäden leiden. Um dieses Unrecht zu entschädigen, können betroffene Menschen beim Fonds Heimerziehung Sach- oder Geldleistungen beantragen.

Gemäß § 9 I Nr. I der Satzung kommen die Zahlungen natürlichen Personen zugute, die in einer vollstationären Einrichtung zum Zwecke der öffentlichen Erziehung untergebracht waren und eine Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge erlitten haben.

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