Kommentar Das lässt hoffen

Man soll ja den Tag nicht vor dem Abend loben. Schließlich handelt es sich bei den neuen Freizeitlärmrichtlinien zunächst einmal nur um einen Entwurf, der noch nicht rechtskräftig ist.

Aber er lässt hoffen. Darauf, dass dem Streit um Lärm in Bonn nicht noch weitere Veranstaltungen, die in aller Regel ja ohnehin nie länger als bis 22 Uhr dauern und das Leben in der Bundesstadt ohne Frage bereichern, zum Opfer fallen.

Dabei geht es nicht nur um den Spaß an der Freud, den in jüngerer Zeit einige wenige mit ihren zunehmenden Klagen gegen Lärmbelästigung sehr vielen schon gründlich verdorben haben oder noch verderben wollen - wie beim Kunst!Rasen.

Das Aus für die Klangwelle in Bonn zum Beispiel hat der Stadt auch wirtschaftlich sehr geschadet. Zu dem Ergebnis ist unter anderem die Industrie- und Handelskammer nach einer Anfang des Jahres vorgelegten Studie des Kölner Instituts für Handelsforschung gekommen. Festgestellt wurde dabei auch, dass in der Bonner Innenstadt sogar noch mehr Veranstaltungen als bisher nötig seien als ein Mittel gegen den Kundenschwund in Zeiten des wachsenden Onlinehandels.

Allerdings: Mit neuen Lärmrichtlinien ist es allein nicht getan. Die Verwaltung wird sicherlich nicht umhinkommen, den Streit um Lärm letztlich auch einmal vor Gericht auszufechten.

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