Ehefrau erwürgt Cellist schweigt im Mordprozess

BONN · Ein 54-jähriger Cellist aus dem Bonner Beethovenorchester soll seine Ehefrau getötet haben und steht seit Dienstag wegen Mordverdachts in Bonn vor Gericht.

Als der 55-jährige Cellist in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht wird, wendet er sein Gesicht von den auf ihn gerichteten Kameras und Blicken der Zuschauer ab. Sergey K., der seit den 90er Jahren eine feste Größe beim Beethovenorchester war, soll am 23. Oktober seine Frau und Mutter seines Sohnes, die über Bonn hinaus bekannte Pianistin Kate de Marcken, getötet und in einem Erdloch an der Ahr versteckt haben.

Er wird aus dem Gefängniskrankenhaus angeliefert, dorthin wurde er am Wochenende verlegt, weil sein Zustand so alarmierend war, dass man im Kölner Gefängnis von Suizidgefahr ausging.

Mit gequältem Gesicht sitzt er nun neben seiner Verteidigerin vor dem Schwurgericht, und als Staatsanwalt Ulrich Kleuser die Anklage verliest und schildert, wie der Musiker seinem eigenen Geständnis zufolge seine 50-jährige Frau tötete, stöhnt der Angeklagte auf und verbirgt sein Gesicht in den Händen: Am Morgen des 23. Oktober kam es demnach wieder einmal zu einem Streit zwischen den Eheleuten.

Sergey K. nahm sie in den Schwitzkasten

Und als der vorbei war und Kate de Marcken sich anzog, um das Haus zu verlassen, passierte es: Sergey K. nahm sie in den Schwitzkasten und schlug ihr eine Metallstange auf den Kopf, um sie bewusstlos zu machen und besser erwürgen zu können.

Doch die 50-Jährige verlor das Bewusstsein nicht. Da warf Sergey K. sie bäuchlings zu Boden, fesselte ihre Arme und Beine mit Klebeband, knebelte sie mit einem Schal und zog ihr eine Plastiktüte über den Kopf, die er am Hals mit Klebeband fixierte. Und dann, so Kleuser, zog er die Tüte so lange zu, bis Kate de Marcken tot war. Der Staatsanwalt ist sicher: Das war heimtückischer Mord.

Der Angeklagte schweigt

"Es steht Ihnen frei, sich zu den Vorwürfen zu äußern", sagt Kammervorsitzender Josef Janßen zum Angeklagten, der die russische und durch seine Ehefrau auch die belgische Staatsbürgerschaft hat. Der 55-Jährige schweigt und will das auch weiterhin tun, wie seine Anwältin Barbara Möller klarstellt und eine kurze Erklärung für ihren Mandanten verliest: "Sergey K. räumt ein, seine Frau, Kate de Marcken, in der Eskalation eines Streites um den prinzipiellen Bestand der Ehe und den gemeinsamen Sohn getötet zu haben. Es gibt nichts in seinem Leben, was er mehr bedauert und bereut, und er würde alles tun, um es rückgängig zu machen."

Wie qualvoll Kate de Marcken starb, wird deutlich, als der Chef der Bonner Rechtsmedizin, Burkhard Madea, als Obduktionsergebnis feststellt: "Man muss von drei bis fünf Minuten Erstickungsagonie ausgehen, bis der Tod eintrat."

Dann sollen die damals ermittelnden Polizisten als Zeugen gehört werden und schildern, wie der Angeklagte, der seine Frau erst drei Tage nach der Tat auf Drängen seines Schwiegervaters als vermisst meldete, vom Zeugen zum Beschuldigten wurde.

Wie er die Tat am 5. November schließlich gestand und die Beamten zu dem Erdgrab mit der Leiche führte und zugab, es schon im Sommer ausgehoben zu haben. Sein Geständnis führte dazu, dass die Tat nun als heimtückischer Mord gewertet wird. Und so ist es kein Wunder, dass seine Verteidigerin dieses Geständnis unbrauchbar machen will.

Sergey K. nicht ausreichend über seine Rechte belehrt?

Sie macht ein Verwertungsverbot der polizeilichen Vernehmungen geltend, denn die sind ihrer Meinung nach rechtswidrig vorgenommen worden, weil die Polizisten Sergey K. nicht ausreichend über seine Rechte belehrt hätten, als er vom Zeugen zum Beschuldigten wurde.

Ihm sei nicht gesagt worden, dass im Fall seines Schweigens auch seine Angaben als Zeuge nicht verwertet werden dürften. Auch habe er keinen Russisch-Dolmetscher erhalten, denn sein Deutsch sei nicht gut genug, da man zu Hause in Plittersdorf wenig Deutsch gesprochen habe.

Das aber, so versicherten mehrere Polizisten dazu im Zeugenstand, hätten sie anders erlebt: Sergey K. habe keine Sprachprobleme gehabt. Da der Angeklagte schweigt, kann das Gericht sich kein Bild von dessen Deutschkenntnissen machen. Und so stellt Richter Janßen fest: Bei der Klärung dieser Frage könne nur einer helfen, und den habe man bisher bewusst aus allem rausgehalten. Ob man denn wirklich den 13-jährigen Sohn dazu befragen müsse?

Sohn lebt in Belgien

Sergey K. und seine Anwältin schütteln den Kopf, rücken aber nicht von dem Punkt ab. Der Junge lebt seit der Verhaftung des Vaters bei den Großeltern in Belgien. Die sind zusammen mit Kate de Marckens Bruder Nebenkläger im Prozess, nehmen aber selbst nicht teil, sondern werden von Bonner Anwältinnen vertreten. Nun hat das Gericht einen mühsamen Weg der Wahrheitsfindung vor sich.

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