Prozess in Bonn Brutaler Raubüberfall: Wer war der Auftraggeber?

BONN · Dass er in einen brutalen Raubüberfall auf eine alleinstehende Frau in Neunkirchen-Seelscheid verwickelt war, hat ein 32-Jähriger aus Dortmund am Montag vor dem Bonner Landgericht gestanden. Er bestritt jedoch vehement, der gesuchte Auftraggeber zu sein.

In dem Prozess vor den Richtern der vierten großen Strafkammer geht es erneut um eine Tat am Abend des 17. November 2013. Damals hatten zwei maskierte und bewaffnete Räuber die heute 62-Jährige in ihrem Haus überfallen. Offenbar hatten es die Täter auf Jagdwaffen und eine wertvolle Waffensammlung abgesehen.

Da die Frau sich heftig wehrte und die Schlüssel für die Waffenschränke nicht herausgab, suchten die unter dem Einfluss von Drogen stehenden Täter schließlich das Weite.

Die 62-Jährige blieb mit einer blutenden Kopfverletzung zurück. In einem ersten Prozess wurden die beiden Räuber (23 und 24) bereits wegen gemeinschaftlichem besonders schweren Raubes zu vier- beziehungsweise fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Dass sich der 32 Jahre alte Nachbar des 24-Jährigen jetzt vor Gericht verantworten muss, lag daran, dass die Verurteilten ihn in ihrem Verfahren schwer belastet hatten und er im Gerichtssaal festgenommen wurde, als er als Zeuge aussagen sollte. Laut Anklage hatte er die Täter mit dem Raub der Waffensammlung beauftragt, für die er sogar schon einen Käufer gehabt haben soll.

Nun behauptete der Angeklagte jedoch, nicht er, sondern ein anderer Mann sei in Wahrheit der Auftraggeber. Er habe diesem nur dabei geholfen, die Richtigen für die Tat zu finden. Er habe den Räubern sein Auto zur Verfügung gestellt, da der wirkliche Auftraggeber ihm dieses zuvor verkauft habe.

Die daraus noch bestehenden Schulden sollten ihm erlassen werden, wenn er die Räuber mit dem Auto fahren lässt. Aus Angst um seine Familie wollte der 32-Jährige den Namen des vermeintlichen Hintermannes, den er offenbar aus dem Drogenmilieu kennt, nicht nennen.

Zum Erstaunen der Prozessbeteiligten stützte der als Zeuge geladene 24-Jährige diese Angaben: Der wirkliche Auftraggeber, dessen Namen er gar nicht kenne, habe zwei Mal nur mit ihm - nicht mit dem Komplizen, der offenbar bis heute den 32-Jährigen für den Auftraggeber hält - gesprochen. Der Angeklagte habe lediglich den Kontakt vermittelt. Dass der Nachbar der Auftraggeber gewesen sei, habe er so nie gesagt.

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