Computersabotage und Ausspähen von Daten Bonner Hacker zu 17 Monate Haft auf Bewährung verurteilt

BONN · Das Ausspionieren von Internetkonten eines russischen Oppositionellen hat für einen 41 Jahre alten Bonner strafrechtliche Konsequenzen: Vom Amtsgericht wurde der Angeklagte wegen Computersabotage und dem Ausspähen von Daten zu einer 17-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

 Das Internet als Waffe: Über gekaperte Email-Konten wollte Hacker Hell einem russischen Oppositionellen gezielt schaden, so das Gericht.

Das Internet als Waffe: Über gekaperte Email-Konten wollte Hacker Hell einem russischen Oppositionellen gezielt schaden, so das Gericht.

Foto: dpa

Er muss 400 Euro an Amnesty International zahlen und zudem innerhalb eines Jahres 400 Sozialstunden beim Amt für Stadtgrün absolvieren.

Keinen Zweifel hatten die Schöffenrichter nach dem mehrtägigen Prozess, dass der Bonner ein international agierender Hacker ist, der unter dem Namen "Hacker Hell" auftrat - auch wenn der Angeklagte bis zuletzt vehement bestritt, der gesuchte Kriminelle zu sein.

Der offenbar kremltreue Hacker hat den russischen Blogger und Oppositionellen Alexej Nawalny laut Urteil zwei Mal angegriffen: Im August 2011 und im Juni 2012 wurden E-Mail-Konten und Twitteraccounts des Anwalts und seiner Frau geknackt. Dabei wurden nicht nur persönliche, sondern auch sensible berufliche Daten des in der Korruptionsbekämpfung tätigen Juristen gestohlen. Anschließend veröffentlichte "Hacker Hell" dann unter anderem die Korrespondenz Nawalnys mit seinen geheimen Informanten im Internet.

Dies hatte für die Opfer enorme Folgen: In mehreren Fällen gab es straf- und arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Bloßgestellten, so Staatsanwalt Timo Hetzel in seinem Plädoyer. Für den Ankläger war am Ende des Prozesses klar, dass der Hacker die Arbeit des Oppositionellen zerstören wollte, und dies "letztlich nur aus Selbstsucht und aufgrund eines gesteigerten Geltungsbedürfnisses".

Dieser Ansicht schloss sich das Schöffengericht um den Vorsitzenden Dirk Hackler an und sprach von einem "ziemlichen Vernichtungswillen" in Bezug auf die politische Karriere des Ausgespähten. Verurteilt wurde der 41-Jährige zudem für eine Cyberattacke aus dem Jahr 2007. Damals hatte sich der Hacker Zutritt zum E-Mail-Konto eines in München lebenden russischen Bloggers verschafft.

Dieses Opfer und andere Betroffene, die mit "Hacker Hell" aneinandergeraten waren, hatten in der Folgezeit versucht, die wahre Identität des Angreifers herauszufinden. Schließlich gab es eine Kette von Indizien wie Wohnorte und Ausbildung, die laut Urteil auf beide zutreffen und nur den Schluss zulassen, dass der Angeklagte auch wirklich der gesuchte Hacker ist. Zudem wurde bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten belastendes Material auf Computern und Festplatten sowie eine bei der Tat 2007 benutzte gefälschte Passkopie gefunden.

Für ein Komplott gegen den bislang nicht vorbestraften Bonner sahen weder der Staatsanwalt noch das Gericht Anhaltspunkte. Vom Verteidiger wurde hingegen angedeutet, dass Nawalny in Russland viele Feinde gerade im Staatsapparat habe und dass es für die Geheimdienste ein Leichtes sei, Spuren zu verwischen. Endgültig beendet ist das Strafverfahren wohl nicht: Der Verteidiger hat angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen.

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