Partner um 600 000 Euro geprellt Bonner Geschäftsmann muss für vier Jahre hinter Gitter

Bonn · Weil er einen im Ausland sitzenden Geschäftspartner um 600 000 Euro geprellt hat, muss ein 60 Jahre alter Bonner Geschäftsmann für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Die Richter der ersten großen Strafkammer des Landgerichts verurteilten den Angeklagten wegen Betruges im besonders schweren Fall und Urkundenfälschung zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe.

Anfang 2014 hatten der Angeklagte und der 48 Jahre alte Partner aus Libyen geplant, aus einem Bürohaus an der Koblenzer Straße eine Hotel- und Apartmentanlage für sogenannte Gesundheitstouristen zu machen. Den Umbau organisieren und das Hotel leiten sollte später der Sohn des Investors aus Nordafrika.

Mit einer von dem 60-Jährigen gefälschten Kreditzusage über einen Drei-Millionen-Euro-Bankkredit schaffte es der Angeklagte, den Investor zur Überweisung der 600 000 Euro zu bewegen. Diese waren als Einlage für die eigens gegründete Gesellschaft gedacht - verschwanden jedoch in den Taschen des Bonner Unternehmers.

Noch am Tag der Überweisung kaufte sich der Betrüger einen Mercedes ML 350 im Wert von 74 000 Euro. Wenige Tage später wurden 500 000 Euro auf ein anderes Konto verschoben und offenbar weitestgehend ausgegeben: Sicherstellen konnte die Staatsanwaltschaft nur noch 33 000 Euro.

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte eingeräumt, dass er das Projekt gar nicht habe realisieren wollen. Er behauptete jedoch, sich von dem Geschäftspartner nur sein eigenes Geld zurückgeholt zu haben. Genau 600 000 Euro habe er Anfang 2013 für den Einstieg ins Zementgeschäft in Libyen zur Verfügung gestellt. Ein Onkel von ihm habe das Geld an den Geschäftspartner übergeben.

Davon wusste der Geschädigte allerdings nichts. Der 48-Jährige konnte zwar aufgrund der politischen Verhältnisse in seinem Heimatland, unter anderem ist die deutsche Botschaft in Libyen geschlossen, nicht persönlich vor Gericht in Bonn erscheinen. Die Fragen der Prozessbeteiligten beantwortete der Libyer jedoch per E-Mail.

Letztlich musste der Angeklagte einräumen, dass nie Geld an den Partner in Nordafrika geflossen ist. Die Ansicht des Verteidigers, dass eine Bewährungsstrafe für seinen noch nicht vorbestraften Mandanten noch angemessen sei, teilte das Gericht ganz und gar nicht. "Dann müsste man dieses Geschäftsmodell auch anderen empfehlen", so der Vorsitzende Richter Hinrich de Vries ironisch.

Besonders verwerflich fanden die Richter, dass dem noch studierenden Sohn des Opfers durch den Betrug die Chance zum Aufbau einer eigenen Existenz genommen wurde. Der Vater hatte das investierte Geld nach eigenen Angaben als eine Art Existenzgrundlage für den Sohn angesehen.

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