Urteil in Bonn Bewährungsstrafe für Fluchtwagenfahrer

BONN · Bis zum Schluss beteuerte ein 30-Jähriger vor dem Amtsgericht, dass er nichts davon gewusst habe, dass seine Bekannten Frauen in Bonn und Bad Honnef die Handtaschen rauben wollten.

Doch Staatsanwalt und Gericht glaubten ihm nicht: Am Freitag verurteilte das Schöffengericht den arbeitslosen Familienvater wegen zweifacher Beihilfe zum Raub zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe. Er hatte jeweils das Fluchtauto gesteuert und dies im Prozess auch eingeräumt. Er behauptete jedoch, jedes Mal erst nach der Tat mitbekommen zu haben, was seine Mitfahrer gerade getan hatten.

Gegen mehrere Verdächtige, die die Raubtaten begangen haben sollen, sind die Verfahren zum Teil vorläufig eingestellt worden. Die Männer sitzen derzeit wegen einer Vielzahl vergleichbarer Fälle mehrjährige Haftstrafen ab - und müssen nun teilweise damit rechnen, dass die Ermittlungen aufgrund neuer Angaben im Verfahren gegen den Fluchtwagenfahrer wieder aufgenommen werden.

Im August 2012 wurde zunächst eine 70 Jahre alte Bad Honneferin überfallen. Sie war abends auf dem Weg von der Straßenbahn nach Hause, als sie plötzlich "einen ganz brutalen Schlag" auf den Hinterkopf bekam, so die Zeugin am Freitag vor Gericht. Sie wurde mehrfach geschlagen, bevor der Täter ihr die Handtasche entriss und zu dem in der Nähe wartenden Auto rannte.

"Ich war total fertig", sagte die Frau, die sich seitdem im Dunkeln nicht mehr vor die Tür traut. Sie dachte, dass sie mit der Sache abgeschlossen habe. Der Prozess habe jedoch dazu geführt, dass in ihr wieder "Panik" ausgebrochen sei. "Ich hatte nie Angst, im Dunkeln nach Hause zu kommen - mit diesem brutalen Raubüberfall war das vorbei."

Nur wenige Tage nach der ersten Tat schlugen die Räuber in der Bonner Innenstadt zu: Diesmal wurde einer 54-jährigen Sankt Augustinerin, die nachts auf die Straßenbahn wartete, so heftig an der Handtasche gezogen, dass die Henkel abrissen und ihre Hände bluteten. Der Angeklagte fuhr, nachdem die beiden Räuber ins Auto gesprungen waren, ohne Licht davon. Doch ein Taxifahrer hatte die Verfolgung aufgenommen und die Polizei alarmiert. Die Männer konnten daraufhin von der Polizei gestoppt werden. Der teilgeständige Angeklagte, der mit seiner Familie in Rheinland-Pfalz lebt, muss nun als Auflage 50 Sozialstunden leisten.

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