Handwerker fordert Schadensersatz Bahn krachte in parkendes Fahrzeug

BONN · Angst, geköpft zu werden, hatte ein Handwerker nach eigenen Angaben, als eine Straßenbahn auf der Hausdorffstraße plötzlich in die geöffnete Heckklappe seines in einer Einfahrt stehenden Wagen krachte. Denn er stand genau neben der Klappe, um Sachen herauszuholen.

Vor dem Amtsgericht ging es jetzt um die Frage, ob die Stadtwerke den Schaden an dem Nutzfahrzeug begleichen müssen.

Der Firmeninhaber forderte knapp 4000 Euro Schadensersatz, da in seinen Augen der Straßenbahnführer den Unfall am Vormittag des 28. Juli 2013 verschuldet hatte. Auf der kerzengeraden Strecke in der Nähe der Haltestelle Eduard-Otto-Straße hatte der Straßenbahnführer zwar noch eine Vollbremsung eingeleitet, als er die hochstehende Heckklappe bemerkte. Die Kollision hatte er aber nicht mehr verhindern können.

Die etwa 30 Zentimeter in die Fahrbahn hineinragende Klappe wurde schräg nach oben gedrückt und verfehlte den Kopf des Handwerkers offenbar nur knapp. Laut Bahnführer war das Hindernis schwer zu sehen: In der Regel suche er in tieferen Regionen nach Hindernissen wie zum Beispiel Außenspiegeln. Zudem habe es durch Sonne und Bäume an diesem hellen Tag Licht- und Schattenspiele gegeben.

Polizisten brummten dem Straßenbahnführer am Unfallort zwar 20 Euro Verwarngeld auf. Eine Alleinschuld des Bahnführers sah Zivilrichter Jan Kraus indes nicht. Er betonte: Der fahrende Verkehr hat grundsätzlich Vorrang.

Die Hauptschuld am Unfall trägt in den Augen des Richters der Autofahrer, der sein Fahrzeug so parkte, dass die Heckklappe auf die Straße ragte. Allerdings komme ein Mitverschulden des Bahnführers aufgrund der guten Sichtverhältnisse in Frage.

Am Ende stimmten die Parteien dem vom Richter vorgeschlagenen Vergleich zu: Der Kläger bekommt von den Stadtwerken knapp 1600 Euro, gut 40 Prozent des Schadens.

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Aktenzeichen: AG Bonn 107 C 2/14

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