Parkverbot bei Karnevalszug Anwohner vermisst Hinweise an den Zusatzschildern

BONN · Wer sich in den letzten Tagen Sorgen machte, dass sein Auto plötzlich im Halteverbot steht, der kann beruhigt sein: Das Verbot gilt nur an den Tagen, an denen Karnevalszüge durch die entsprechenden Straßen ziehen. Allerdings ist eine Sorge, die zum Beispiel GA-Leser Martin Kremser in einem offenen Brief an die Stadtverwaltung ausdrückt, durchaus nachvollziehbar.

 Korrekt: Ein Zusatzzettel erläutert das Halteverbot für den Zug in Lessenich.

Korrekt: Ein Zusatzzettel erläutert das Halteverbot für den Zug in Lessenich.

Foto: Stefan Knopp

Ihm war in mehreren Stadtteilen aufgefallen, dass die Verwaltung an vielen Stellen im Stadtgebiet Halteverbotsschilder entlang der Karnevalszugstrecken hatte aufstellen lassen, so dass an Stellen, wo das Parken normalerweise erlaubt ist, Autos plötzlich verkehrswidrig abgestellt waren.

"Hinweisschilder, dass die Verkehrsschilder ausschließlich für den Karnevalszug am jeweiligen Tag gelten, fehlen hier überall, sie wurden vermutlich schlichtweg vergessen", schreibt Kremser. Und weiter: "Bleibt zu hoffen, dass die städtische Verkehrsaufsicht die Daten und die Wegstrecken aller Bonner Veedelszüge im Kopf hat und bei den Knöllchen dies berücksichtigt.

Auch bei ortsfremden Autofahrern." Die Stadt stellt klar: Die Schilder wurden nicht vergessen. "Mittlerweile hat der Bauhof viele Zusatzschilder mit den Worten "Rosenmontag" beziehungsweise "Karnevalsmontag", "Karnevalssonntag" und "Weiberfastnacht" angebracht, die an den drei großen Zügen Verwendung finden", teilt Stefanie Zießnitz vom Presseamt mit. "Durch die Bezeichnung wird klar, wann sie gelten." Sie seien nicht unter jedem Verbotsschild angebracht, "aber nah beieinander, so dass erkenntlich ist, wann die Sperrung gilt".

Und weiter: "Bei den kleineren Zügen sind die Veranstalter aufgefordert, Zusatzzettel mit dem Datum anzubringen." In Kessenich, Endenich und Lessenich wurde das inzwischen gemacht, in Dransdorf hängen die Schilder wegen anderer Karnevalsveranstaltungen schon länger. "Der Stadtordnungsdienst hat natürlich Kenntnis von den Zügen und der frühzeitigen Aufstellung der Schilder", so Zießnitz.

"Der Stadtordnungsdienst achtet darauf, ob für den Autofahrer klar ist, dass Park- und Halteverbot besteht oder nicht." Wo Anwohnerparkschilder oder solche für eingeschränktes Halteverbot mit dem für das absolute Halteverbot überdeckt seien, würden Parker außerhalb der Karnevalszug-Zeiten nicht belangt. "Die Kollegen prüfen wirklich jeden Einzelfall in diesen Straßen", versichert Zießnitz. Für viele Stadtteile gilt das aber ohnehin nicht: In Ortschaften wie Röttgen, Holzlar, Niederholtorf und Oberkassel sind solche spontan aufgestellten Halteverbotsschilder selten bis gar nicht zu finden.

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