Urteil in Bonn Amtsgericht weist Klage auf Beschneidung als verspätet ab

BONN · Seit Jahren schon sitzen Mitarbeiter des Caritas-Verbands bei der Familienberatung selbst bei strahlendem Sonnenschein im Dunkeln, weil eine ausufernde Eibe in Nachbars Garten ihnen jedes Licht nimmt.

2007 forderte die Caritas den Nachbarn auf, den Baum zu fällen. Doch der Mann weigerte sich. 2013 versuchte es die Caritas erneut, doch der Mann lehnte erneut ab. 2014 bat die Caritas das Amtsgericht um Hilfe - und musste erfahren: Es ist zu spät, der Anspruch ist verjährt. Das teilte nun Gerichtssprecherin Birgit Niepmann mit.

Als die Caritas den Nachbarn 2007 zur Fällung aufforderte, hatte die Eibe einem Gutachter zufolge schon eine Kronenhöhe von 17, und eine Kronenbreite von zwölf Metern, so die Sprecherin. Doch fällen wollte der Mann die Eibe, die an die 100 Jahre alt sein soll, auf keinen Fall. Und so bat die Caritas ihn im November 2013, den Baum wenigstens so zu stutzen, dass er ihre Räume nicht mehr bis zum dritten Stockwerk verdunkelte. Denn, so die Caritas: Die Mitarbeiter müssten selbst an einem freundlichen Tag das Licht einschalten. Außerdem rage der Baum zehn Meter in ihr Grundstück hinein.

Doch wieder wurde ihr Ansinnen abgelehnt. Im April 2014 wurde ein Schiedsgericht eingeschaltet, doch auch die Schlichterin des Anwaltvereins versuchte vergebens, eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Und so zog die Caritas Ende April vor Gericht, forderte die Beschneidung der Eibe und hoffte, bald wieder Licht zu sehen. Doch Zivilrichter Jan Kraus machte ihre Hoffnung zunichte: Er wies die Klage ab, so die Gerichtssprecherin.

Die Begründung: "Auch wenn ein Anspruch besteht, so ist er inzwischen verjährt." Denn Ansprüche können nur bis zu drei Jahre nach Kenntnis des Sachverhalts geltend gemacht werden, und hier endete die Frist Ende 2010. Allerdings, so der Richter: "Die Caritas ist berechtigt, den Überhang auf ihrem Grundstück zu entfernen - auf eigene Kosten." Das aber wird teuer, weil eine Fachfirma mit aufwendiger Technik gefragt ist. (AZ: 107 C 97/14)

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