Urteil in Bonn 21-jähriger Drogenabhängiger überfiel zahlreiche Geschäfte

BONN · So, wie er am Freitag auf der Anklagebank vor den Richtern der ersten großen Strafkammer saß, ist kaum vorstellbar, dass der junge Mann einmal Bonn in Angst und Schrecken versetzt hat. Innerhalb von fünf Monaten beging der 26-Jährige meist mit Komplizen insgesamt zehn Raubüberfälle. Die Beute: 72 000 Euro.

Im Gericht jedoch zitterte immer wieder sein ganzer Körper. Mit einem Taschentuch musste sich der sichtbar unter dem Einfluss von Medikamenten stehende Angeklagte mehrmals Spucke aus den Mundwinkeln wischen, während der Vorsitzende Richter Hinrich de Vries das Urteil begründete: Acht Jahre Haft und die Unterbringung in einer Drogenentzugsklinik wurden für die Überfallserie zwischen November 2009 und März 2010 angeordnet.

Das Motiv für die Raubüberfälle war die Drogensucht des jungen Mannes. Ausgeraubt wurden eine Spielhalle, ein Weinhändler, mehrere Supermärkte und Postfilialen sowie eine Rehaklinik und ein Lottogeschäft. Dabei gingen die Räuber äußerst brutal vor: Meist war der damals 21 Jahre alte Angeklagte mit einer Sturmhaube maskiert und mit einer Gaspistole bewaffnet.

Die Waffe hielt der junge Mann den Opfern mehrfach an den Kopf. Einem Zeugen schlug er mit der Pistole sogar so fest gegen den Kopf, dass der Getroffene fiel und benommen liegen blieb.

In einer Postfiliale schlug er dem Filialleiter die Gaspistole gegen die Schläfe, so dass der Mann aus Angst den Tresor öffnete. Aus dem Safe holte der Räuber bei dieser Tat 24 000 Euro. Auf die Spur des Räubers waren die Ermittler erst durch die Aussage eines Komplizen gekommen.

Dieser hatte in seinem Prozess ein volles Geständnis abgelegt und Mittäter benannt. Offenbar hatte der 26-Jährige mit seinem erbeuteten Geld geprahlt, den Bekannten Kokain spendiert und sie dann zum Teil mit auf die Raubzüge genommen. Kurz nach der Begehung der Raubüberfälle musste sich der junge Mann im März 2010 vor dem Jugendschöffengericht verantworten, vor allem wegen Wohnungseinbruchsdiebstählen.

Dort wurde er zwar aufgrund einer angenommenen Schuldunfähigkeit freigesprochen, allerdings in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht - wo er bis heute ist.

Die Richter kamen nun jedoch zu dem Schluss, dass die Taten auf den Drogenkonsum und nicht auf die psychischen Probleme des 26-Jährigen zurückzuführen sind. Daher erklärten sie die Unterbringung in der Psychiatrie für beendet. Stattdessen soll der Räuber nun schnellstmöglich in eine Entziehungsklinik gebracht werden.

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