Urteil in Bonn Brandstifterin muss in Psychiatrie

BONN · Nicht nur sich, sondern auch die Mitbewohner eines Mehrparteienhauses in Auerberg hat eine 32-Jährige in Gefahr gebracht, als sie in ihrer Wohnung ein Feuer entfachte.

Die Folge: Da die psychisch kranke Frau trotz einer bereits begonnenen Behandlung weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ist, wurde sie vom Landgericht für eine unbestimmte Zeit in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.

Am Mittag des 14. November vergangenen Jahres hatte die Brandstifterin einen Großeinsatz der Feuerwehr ausgelöst. Ein Unfall war laut Urteil ausgeschlossen, da in der Wohnung der Frau in einem 16-Parteienhaus zwei Brandherde gefunden wurden: Eine Matratze und ein Schlafzimmerschrank wurden demnach vorsätzlich in Brand gesteckt.

Die 32-Jährige musste von Feuerwehrleuten gerettet werden und kam ins Krankenhaus. Später konnte sie sich an den Ablauf gar nicht mehr erinnern. Es entstand ein Sachschaden von 45 000 Euro.

Im Prozess wurde festgestellt, dass die zum Zeitpunkt des Brandes noch nicht medikamentös behandelte Frau an einer schizophrenen Psychose leidet. Ein Teil ihrer Wahnvorstellungen sind so genannte Leibfühlungsstörungen. Diese äußern sich beispielsweise durch ein permanentes Hungergefühl.

Diese führten dazu, dass die 32-Jährige in der psychiatrischen Klinik, in der sie nach dem Brand bereits vorläufig untergebracht wurde, Pappteller gegessen hat. Zudem wollte sie immer wieder operiert werden, da ihre Hände schief stünden.

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