Kommentar Zu Lärmbeschwerden beim Green-Juice-Festival - Es geht auch anders

Dieses Mal war es nur ein Missverständnis, weshalb ein Mitarbeiter des Stadtordnungsamtes das Green-Juice-Festival in Vilich wegen Lärmbeschwerden vorzeitig abgebrochen hat. Doch Missverständnis hin oder her: Der Vorgang zeigt erneut, wie dünnhäutig Anwohner (mittlerweile) sind.

Die Stadt spricht gleich von "etlichen" Beschwerden. Es waren also dieses Mal nicht die üblichen Verdächtigen, wie solche, die mit ihren Beschwerden der Klangwelle in der City den Garaus machten.

Keine Frage: Jeder hat ein Recht, sich zu beschweren, wenn's ihm zu laut ist. Die Frage aber ist, ob einige erzwingen können, dass der feierlustigen Mehrheit immer häufiger die Musik runter- oder gar abgedreht wird. Obwohl das Lärmschutzgesetz grundsätzlich enge zeitliche und akustische Grenzen vorsieht. Die Frage stellt sich denn auch viel eher, ob Lärmempfindliche mehr hinnehmen müssen, zumal wenn auf den Veranstaltungs- ein Ruhetag folgt.

Nebenbei bemerkt: Die Diskussion in Bonn dreht sich "nur" um laute Musik. Was zu absurden Situationen wie beim Weinfest auf dem Münsterplatz führt, dass die gedrosselte Musik leiser war als die Geräuschkulisse der Besucher. Und die dürfen theoretisch auch singen...

Dass es auch anders geht, zeigt zum Beispiel die Veranstaltung Rheinbach Classics: drei lautstarke Konzerte, mitten in der Stadt - und das bis Mitternacht. Eine Lösung könnte sein, dass Veranstalter über den Gang zur Behörde hinaus vorab stärker um Verständnis werben. Will ich als Privatmann eine Fete feiern, bei der es lauter als üblich werden kann, gehe ich schließlich auch zu meinen Nachbarn und bitte um Nachsicht.

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