Ehepaar aus Bologna Vergebliches Warten vor dem Kanzlerbungalow

BONN · Niemand wartet gerne vergebens, vor allem dann, wenn es hätte vermieden werden können. Die Verärgerung von Karsten Hoffmann ist deshalb durchaus nachzuvollziehen: Er und seine Frau stellten sich 25 Minuten an, um sich für den Besuch des Kanzlerbungalows anzumelden.

Und bekamen schließlich gesagt, dass nur noch einer von ihnen mit hinein dürfe. In einem Beschwerdebrief, der dem GA vorliegt, hat Hoffmann sich an das Haus der Geschichte und die Bonner Touristeninformation gewandt. Am Sonntag, 10. August, sei das Ehepaar aus Bologna zu Besuch in Bonn gewesen und hatte sich über ein Faltblatt des Hauses der Geschichte (HdG) und die Touristeninformation in der Bonner Innenstadt über die Besichtigung des Kanzlerbungalows ab 14 Uhr erkundigt.

Man habe ihnen samstags dort gesagt, dass sie sich am Sonntag ab 13.30 Uhr im HdG melden sollten. Dort stellten sie sich in einer Schlange interessierter Besucher an und warteten. Als sie an der Reihe waren, gab ihnen der zuständige Mitarbeiter die Auskunft, dass entweder er oder seine Frau noch in den Kanzlerbungalow dürften und Ausnahmen nicht erlaubt seien.

Hoffmann kritisiert in seinem Brief die "unprofessionelle, provinzielle Organisation des Anmeldungsprozederes" und die "Rigidität der Zulassung" für die Besichtigung des geschichtsträchtigen Gebäudes. "Als Touristen der Stadt Bonn empfinden wir diese Behandlung als demütigend und einer Metropole des Tourismus und ehemaliger Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland für unwürdig."

Schon ein einfaches Durchzählen der Wartenden könne helfen, eine bessere Kommunikation zwischen Haus der Geschichte und Touristeninformation hält Hoffmann für sinnvoll, und man könnte auch Nummern in der Warteschlange ausgeben. Über letzteres könne man reden, sagte Connie Bhattacharya vom Besuchsdienst des HdG.

Der Pförtner am Bungalow dürfe nur 20 Personen einlassen, sagte sie. Für die Anmeldung sei es gestattet, dass sich eine Person für eine oder zwei weitere anstellt. Dadurch könne es geschehen, dass die Mitarbeiter an der Anmeldung die Zahl der Interessenten falsch einschätzen, so Bhattacharya. So wie die Hoffmanns müsse man aber nur selten jemanden wegschicken. Die Touristeninformation habe den Hoffmanns eine falsche Uhrzeit genannt, man solle sich ab 13 Uhr anstellen. Das sei schon öfters falsch kommuniziert worden.

Die Einlassregeln kämen aber vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Dort bedauert man den Vorfall. Die Obergrenze von 20 Personen gehe auf Sicherheitsanforderungen des Bundes zurück, sagt Pressesprecherin Katharina Mänz. Aber ein oder zwei Personen mehr seien im Ausnahmefall kein Problem. "Im Zweifel sind wir da kulant." Man stehe in dieser Sache mit dem Besucherdienst im Gespräch.

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