Bonnerin tappt in Falle Tierfreundin erbost über Spendenwerber

BONN · Ihre Tierliebe hat eine Bonnerin in eine Falle tappen lassen, in der sie offensichtlich nicht allein steckt.

Als sie kürzlich vor ihrem Supermarkt von einem Mann angesprochen und gefragt wurde, ob sie nicht armen Tieren im Heim helfen wolle, war sie dazu bereit und unterschrieb auf sein Drängen, wie sie dem GA mitteilt, eine Futterunterstützung für ein Tierheimsponsoring. Doch was sie genau unterschrieben hatte, erkannte sie erst, als es zu spät war.

"Mir war nicht bewusst, dass ich mich mit dem Vertrag auf eine Zahlung festgelegt hatte und das Ganze nicht als Spende, sondern als verpflichtende Zahlung angesehen wird", schildert sie dem GA. Sie habe sich zwar im Nachhinein darüber geärgert, dass sie sich habe beschwatzen lassen, ließ das Ganze aber auf sich beruhen in der irrigen Annahme, dass man "eine Spende ja wohl nicht von mir eintreiben könnte", berichtet sie. Dadurch habe sie jedoch die Widerrufsfrist von 14 Tagen verstreichen lassen - und plötzlich eine Rechnung bekommen mit der Mitteilung, dass man nun eine Zahlung für ein ganzes Jahr von ihr fordere, denn das werde automatisch mit dem Verstreichen der Widerrufsfrist festgesetzt.

Die Bonnerin ist empört und erklärt: "Darauf hat mich der freundliche Herr vor dem Supermarkt natürlich nicht aufmerksam gemacht." Und das Kleingedruckte habe sie nicht genau gelesen. Sie macht sich zwar nun, wie sie sagt, ihr "naives Geschäftsgebaren zum Vorwurf". Aber sie stellt auch klar: "Ich bin trotzdem darüber erzürnt, dass ein Tierheimsponsoring unter Androhung von Inkassoverfahren eingetrieben werden darf und dass automatisch eine ganzjährige Zahlung angenommen wird, wenn man sich nicht an die Widerrufsfrist hält."

Am Telefon habe das Unternehmen sich auf das rein Rechtliche berufen und erklärt, es gebe kein Abweichen vom Standardverfahren und keinerlei Handhabe, dem Vertrag zu entkommen, den man ja unterschrieben habe. Außerdem sei ihr gesagt worden: Wenn man den Vertrag nicht genau lese, dann sei das die eigene Schuld. Die Bonnerin sieht sich dennoch getäuscht und hat das Gefühl, "es mit einer Organisation zu tun zu haben, die mir Geld aus der Tasche zieht ohne eine von mir dazu gegebene Berechtigung".

Mit diesem Gefühl steht sie nicht allein da, wie ein Blick ins Internet zeigt. Das ist voll von Beschwerden und Geschichten von Bürgern, denen es so ergangen ist wie der Bonnerin und die wie sie den Eindruck haben, ganz legal getäuscht worden zu sein. Und immer wird die Frage gestellt: Gibt es doch ein Entkommen aus dem Vertrag?

Die Leiterin der Bonner Verbraucherzentrale, Susanne Bauer-Jautz, sieht einen möglichen Ausweg. Sie erklärt: "Selbst wenn die Widerrufsfrist verstrichen ist, kann man noch versuchen, den Vertrag nach Paragraf 123, BGB, wegen arglistiger Täuschung anzufechten." Dazu müsse man das Gespräch mit dem Spendenwerber genau rekonstruieren und darlegen, wie man getäuscht worden sei. Sie kennt, wie sie sagt, zahlreiche Fälle, wo auf der Straße oder an der Haustür um eine Spendenunterschrift gebeten wird für arme Kinder oder andere Bedürftige. "Und plötzlich haben die Leute ein Ein- oder Zweijahresabo für eine Zeitschrift am Hals."

Gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit, wo die Spendenbereitschaft groß und die Werber unterwegs seien, rät sie: "Nie etwas auf der Straße oder an der Haustür unterschreiben." Sie empfiehlt allen Spendenwilligen die Beratung des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI), wo über die Seriosität von Spendenorganisationen informiert und vor unlauteren Praktiken gewarnt wird. Spendenwürdige Organisationen erhalten das DZI-Spendensiegel, das wichtigste Qualitätszeichen im deutschen Spendenwesen.

Nähere Informationen auf www.dzi.de

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