Mail nicht weitergeleitet Spam-Filter kommt dem Anwalt teuer zu stehen

BONN · So segensreich ein Filter für lästige und mitunter sogar gefährliche Spam-Mails im E-Mail-System auch ist - man sollte ihn im Auge behalten, vor allem wenn die Mail-Adresse eine geschäftliche ist. Sonst kann es einem ergehen wie einem Rechtsanwalt, der vom Bonner Landgericht zu 90.096 Euro Schadensersatz an eine Mandantin verurteilt wurde, weil er eine entscheidende Mail nicht an sie weitergeleitet hatte.

Die Erklärung des Anwalts, diese wichtige Mail sei im Spam-Filter gelandet und deshalb von ihm nicht entdeckt worden, ließ das Gericht nicht gelten.

Die für den Fall zuständige 15. Zivilkammer des Landgerichts befand vielmehr: "Der Beklagte hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, weil er seinen Spam-Filter nicht täglich kontrollierte hat." Denn so die Richter: Dadurch, dass der Anwalt seine E-Mail-Adresse im Briefkopf aufgeführt habe, stelle er sie als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung.

Und deshalb liege es auch in seiner Verantwortung, dafür zu sorgen, dass ihn die ihm zugesandten E-Mails auch erreichen. Für die Zivilrichter steht fest: "Bei der Unterhaltung eines geschäftlichen Email-Kontos mit aktiviertem Spam-Filter muss der E-Mail-Kontoinhaber seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte Emails zurückzuholen."

Im vorliegenden nun veröffentlichten Fall ging es für die Mandantin um sehr viel Geld. Und nachdem sie in der ersten Instanz zur Zahlung verurteilt worden war, hoffte sie in der Berufungsinstanz auf einen günstigeren Ausgang des Verfahrens. Tatsächlich signalisierte ihr Prozessgegner wider Erwarten die Bereitschaft, sich auf einen Vergleich zu einigen.

In der angeblich im Spam-Ordner verschwundenen Mail wurde dem Anwalt mitgeteilt, man gebe sich mit einem Teil der Klagesumme zufrieden, sofern das Geld bis zu einem bestimmten Datum gezahlt werde. Doch die Frist verstrich, und als weder eine Reaktion auf das Angebot noch das geforderte Geld einging, scheiterte der Vergleich.

Die Bonnerin musste 286.000 Euro an ihren Prozessgegner zahlen und erlitt einen Schaden von mehr als 90.000 Euro. Und auf diese Summe verklagte sie ihren Anwalt, der ihr die entscheidende Mail nicht weitergeleitet oder sie anderweitig informiert hatte, nun mit Erfolg. Denn für die 15. Bonner Zivilkammer gab es keinen Zweifel: "Der Anwalt hat seine Pflichten schuldhaft verletzt". Das Gericht befand: Er muss zahlen. (AZ: 15 O 189/13)

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